Kraftfahrt-Bundesamt prüft weitere Schritte im Fiat Abgasskandal: Tausenden Wohnmobilbesitzern droht Ärger

Der Fiat Dieselskandal nimmt erneut Fahrt auf. Nachdem durch die Medien aufgedeckt worden war, dass in vielen auf der Basis des Fiat Ducato hergestellten Wohnmobilen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, will jetzt auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) laut eines aktuellen Schreibens erneut aktiv werden. „Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns – heute Stellantis – ausgestattet sind, sollten nicht blauäugig die Entwicklungen abwarten, sondern Schadensersatz von allen in Betracht kommenden Beteiligten fordern“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Nachdem das KBA bereits vor Langem die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei dem Fiat Ducato der italienischen Typengenehmigungsbehörde und der Europäischen Kommission gemeldet hat, ist dort bislang nichts passiert. Dies verwundert umso mehr, als verschiedene Messungen immer wieder zu dem Ergebnis kamen, dass die in Wohnmobilen des Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) – Konzerns verbauten Motoren ganz massive Überschreitungen der gesetzlich zugelassenen Grenzwerte aufweisen und damit die Luft verpesten.

Damit dürfte jetzt bald Schluss sein. Die deutsche Bundesbehörde will sich ausweislich ihres Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden. Obwohl bei „einigen Wohnmobilen hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten festgestellt“ worden seien, wurden bisher keine Maßnahmen eingeleitet. Daher prüfe man derzeit weitere Schritte, damit die „Unzulässigkeiten in den betroffenen Fahrzeugen“ entfernt werden, heißt es in dem Schreiben des KBA.

Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte ist es damit nur eine Frage der Zeit, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird. „Auf eine solch ungewisse künftige Entwicklung sollten sich Besitzer von Wohnmobilen, an denen häufig besonderes Herzblut hängt, nicht einlassen, sondern frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte und ggf. bestehende Ansprüche zu wahren“, rät Rechtsanwalt Göpfert.

Sowohl der FCA Konzern, also die FCA Italy S.p.A., die zum heutigen Konzern der Stellantis N.V. gehört, als auch der Motorenhersteller FPT Industrial S.p.A. kommen als Gegner verschiedener Ansprüche in Betracht. Da es sich im Wesentlichen um Wohnmobile handelt, die in den Jahren 2014 bis 2019 produziert und veräußerst wurden, können sich Ansprüche aktuell auch noch aus den geschlossenen Kaufverträgen ergeben. Der BGH bewertet das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich als Mangel und gewährt Betroffenen damit Ansprüche aus dem Recht der Sachmängelhaftung. 

Betroffen können Wohnmobile auf der Basis des FIAT Ducato sein, die über Dieselmotoren mit 1,3 L, 1,6 L, 2,0 L und 2,3 L von Fiat verfügen. Besitzer von Wohnmobilen können zunächst recht einfach anhand der Zulassungsunterlagen prüfen, wer Hersteller des Wohnmobils bzw. des Motors ist. Erscheint hier, häufig auch in der sogenannten EU-Konformitätsbescheinigung (COC), der Hinweis auf einen Fiat Ducato, die Firmen FCA Automobile S.p.A, FCA Italy S.p.A., und/oder FPT Industrial S.p.A. sollten Wohnmobilbesitzer wachsam sein.

Es empfiehlt sich rasches Handeln. Nachdem es bereits 2018 zu ersten Medienberichten über die Manipulationen bei Fiat kam, könnten Gerichte „auf die Idee kommen“ dies als Beginn für die Verjährung anzusetzen. Danach würden die Ansprüche bereits Ende 2021 verjähren. Inhaber von betroffenen Wohnmobilen sollten die Sache also nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich bald fachkundigen Rechtsrat einholen.

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Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

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