Kinder in Deutschland nicht ausreichend vor psychischem Missbrauch geschützt

Die Vereinten Nationen haben erstmals über eine Individualbeschwerde zur UN-Kinderrechtskonvention gegen Deutschland entschieden. Der Fall offenbart schwerwiegende Mängel in der Anwendung des Familienrechts und beim Schutz von Kindern vor Missbrauch nach Trennung und Scheidung und setzt sich erstmals auf dieser Ebene auch mit dem Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung auseinander. 

Wenn deutsche Gerichte und Jugendämter versagen, dann sind es oftmals internationale Menschenrechts-Institutionen, die dies offenbaren. Erstmals wurde jetzt der Fall eines 13-jährigen Mädchens aus dem Baden-Württembergischen Ettenheim von den Vereinten Nationen im Rahmen einer Individualbeschwerde zur UN-Kinderrechtskonvention verhandelt, welches seit über 3 Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Vater hat. Selbst Gutachter und Verfahrensbeistand war es nicht gelungen, Kontakt zum Kind aufzunehmen, da die Mutter dies verhindert hat. Das Gerichtsverfahren selbst läuft bereits seit über zwei Jahren.

„Der dargestellte Fall ist leider kein Einzelfall, sondern entspricht der traurigen Realität, die wir in unserer Arbeit tagtäglich erleben. Gerichte verzögern Verfahren oder kapitulieren vor einem eskalierenden Elternteil“, berichtet Marco Michelmann, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder. Der Verein hat die Vereinten Nationen auf die in Deutschland bestehenden Missstände bereits 2020 im Rahmen eines Alternativberichtes zur UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam gemacht. Trotz aller politischen Diskussion um das Thema Kinderrechte ignoriert die Politik entsprechende Hinweise allerdings konsequent.

Auch die übermäßige Verzögerung von Kindschaftsverfahren, für die Deutschland bereits mehrfach vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel, wie eine umfangreiche Auswertung des Vereins zur Dauer von familiengerichtlichen Verfahren (https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=3397) im Frühjahr 2021 belegte.

Bemerkenswert ist, dass sich Ausschussmitglieder auch mit Eltern-Kind-Entfremdung, einer schwerwiegenden Form psychischen Kindesmissbrauchs, auseinandergesetzt haben. So wird ausgeführt, dass es falsch sei, dem geäußerten Willen des Kindes zu folgen, „da das Kind keinen sicheren Raum und keine Unterstützung hat, um seine Meinung zu äußern, und es gibt Anzeichen dafür, dass es von der Mutter unter Druck gesetzt wird, den Kontakt zum Vater zu verweigern“.

„So zutreffend wir diese Feststellung erachten, in der deutschen Praxis verstärken Gerichte und Jugendämter selbst in offensichtlichen Fällen viel zu oft die Entfremdung des Kindes von einem Elternteil, indem sie nicht erkennen können oder erkennen wollen, dass Kinder manipuliert wurden“, so Michelmann. Kinder würden unter einer Entfremdung meist ein Leben lang leiden. Einem breiten Publikum wurden die Auswirkungen und Mechanismen der Eltern-Kind-Entfremdung 2020 durch den mehrfach ausgezeichneten ARD-Spielfilm „Weil Du mir gehörst“ (https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=wdmg) vor Augen geführt.

Auf einen effektiven Schutz vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung werden Kinder in Deutschland aber voraussichtlich noch länger verzichten müssen. Sowohl von der Politik als auch den Gerichten wird das Thema weitgehend ignoriert. Deutschland macht in der Hinsicht seinem Ruf als familienrechtliches Entwicklungsland leider alle Ehre. Dringend notwendige gesetzliche Reformen werden seit Jahrzehnten immer wieder verschoben. Der Väteraufbruch für Kinder fordert, 

–  dass Eltern-Kind-Entfremdung als Straftat anerkannt wird
–  Richter und Jugendämter qualifiziert werden, Eltern-Kind-Entfremdung zu erkennen und zu verhindern
–  Frühe Interventionen durch Fachdienste und Familiengerichte, sobald entfremdende Manipulationen festgestellt werden
–  Ausreichend therapeutische Angebote geschaffen werden, um betroffene Eltern und Kinder zu unterstützen.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat eine deutsche Übersetzung der Entscheidung der Vereinten Nationen (https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/20210628_Entscheidung_CRC-C-87-D-75-2019_UV_TEXT_DE.pdf) auf seiner Homepage veröffentlicht.

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