IHK entlastet Mitgliedsunternehmen um 4,1 Millionen Euro

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hat auf Vorschlag des Präsidiums in ihrer letzten Sitzung eine signifikante Reduzierung der Grundbeiträge für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen und damit entschieden, Reserven in Höhe von 4,1 Millionen Euro im Jahr 2021 auszuschütten. „In einem für viele Unternehmen schwierigen Corona-Jahr leisten wir damit einen Beitrag zur Entlastung unserer Mitglieder“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen: „Durch die wirtschaftliche Haushaltsführung haben wir bereits in den vergangenen fünf Jahren die umlagebasierten Beiträge um 20 Prozent senken können.“ Die Vollversammlung hat beschlossen, die Grundbeiträge für 2021 über eine Nachtragswirtschaftssatzung sehr deutlich zu senken, damit alle beitragszahlenden Mitgliedsfirmen von der Ausschüttung profitieren. „In der Summe werden dies rund 27.000 Firmen sein – einige erhalten erstmalig einen Beitragsbescheid mit dem stark reduzierten Grundbeitrag, andere erhalten einen zweiten Beitragsbescheid und dann eine entsprechende Gutschrift“, sagt IHK-Geschäftsführer Michael Fark: „Bei den kleineren Firmen haben wir prozentual stärker gesenkt. Wir werden den Beitragslauf im Juli und August durchführen, um den Unternehmen die Mittel zeitnah zur Verfügung zu stellen.“

Damit setzt die IHK ein Urteil zur Eigenkapitalausstattung und Rücklagenbildung der Industrie- und Handelskammern in Deutschland um. Bilanziell erfolgt dies über eine Absenkung der Nettoposition (vergleichbar mit Stammkapital) und eine Auflösung der nicht zweckgebundenen Rücklagen. „Wir halten diese rechtlichen Vorgaben aus unternehmerischer und strategischer Sicht für schädlich“, so IHK-Präsident Hagen: „Gute Kaufleute wirtschaften nachhaltig und sorgen für schlechte Zeiten vor. Weil uns diese Möglichkeit bis auf Weiteres nicht mehr gegeben ist, werden die Beitragssätze sich in Zukunft deutlich volatiler gestalten und wir werden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beiträge tendenziell erhöhen müssen.“ IHK-Geschäftsführer Fark ergänzt dazu: „Mittelfristig hoffen wir darauf, dass wir neue Rechtsgrundlagen erhalten, mit denen wir die kaufmännisch notwendigen Rücklagen wieder aufbauen und das Eigenkapital sinnvoll dotieren dürfen. Es ist absurd, dass eine Organisation der unternehmerischen Selbstverwaltung dazu gezwungen wird, nicht unternehmerisch und nachhaltig zu handeln.“

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