Fristverlängerung für Einkommensteuererklärung 2020

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Freitag, Juli 4, 2025
Folgende Fristen gelten für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020:
Fristen für Verspätungszuschläge, Einkommensteuervorauszahlungen und Verschonung vor Verzugszinsen ebenfalls verlängert
Auch andere Fristen, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen, wurden um drei Monate verlängert, beispielsweise die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen. Die Bundesregierung hat auch die Karenzzeit zur Verschonung vor Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.
„Drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen, sind eine wichtige Entlastung – nicht nur für uns in den Steuerkanzleien. Das letzte Jahr war geprägt von der Corona-Pandemie. Deren Auswirkungen sind auch weiterhin eine absolute Sondersituation. Es ist wichtig und richtig, dass dies nun auch bei den Fristen berücksichtigt wurde“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske in Grafing.
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