Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie des ersten und zweiten Segments zum Gebotstermin 1. Juni 2021 bekanntgegeben. 

Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments

In der Solarausschreibung des ersten Segments können Bieter Gebote für Freiflächenanlagen größer 750 Kilowatt abgeben.  Zum 1. Juni 2021 wurden 242 Gebote mit einem Umfang von 1.130 MW eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 510 MW war damit erneut sehr deutlich überzeichnet. 

Insgesamt werden 95 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 513 MW einen Zuschlag erhalten. Der größte Anteil des bezuschlagten Volumens geht –geografisch gesehen – an Gebote für Standorte in Bayern (52 Zuschläge, 233 MW). 

Nach Flächenkategorien betrachtet: 34 der bezuschlagten Gebote mit einem Umfang von 223 MW entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei auch die meisten Zuschläge an Gebote für Flächen in Bayern gehen (26 Zuschläge, 154 MW). 

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,09 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,00 ct/kWh und damit leicht unter dem der Vorrunde von 5,03 ct/kWh. 

Elf Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments

Erstmalig hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments durchgeführt, die vom Markt gut angenommen wurde. 

Bei diesem Ausschreibungsverfahren können Gebote für Solaranlagen auf Gebäuden oder auf Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen weitgehend denen der Solarausschreibung des ersten Segments. Ein entscheidender Unterschied findet sich allerdings bei dem Realisierungszeitraum, der 12 anstatt 24 Monaten beträgt.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 168 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht. Damit ergab sich eine deutliche Überzeichnung. 114 Gebote mit einem Umfang von 152 MW konnten bezuschlagt werden. 

Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 21 Zuschläge), Brandenburg (30 MW auf 29 Zuschläge) und Niedersachsen (29 MW auf 22 Zuschläge). 

Die Zuschlagswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,88 ct/kWh.

Es mussten 15 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. 

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen21-2 und www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen21-1

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden für Solaranlagen des ersten Segments am 1. November 2021 und für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Dezember 2021 statt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel