Vergabe von Planungsleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes

Ein großer Teil der öffentlichen Aufträge für Planungsleistungen liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. Beide Seiten, die Auftraggebenden und die Planungsbüros, sind auf die korrekte Durchführung der Auftragsvergaben angewiesen. Grundsätzlich gelten die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), insbesondere das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot und die Dokumentationspflicht.

In der Berufspraxis hat sich gezeigt, dass es wünschenswert wäre, konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Vergabe von Planungsleistungen zu haben. Zur Wahrung der Rechtssicherheit und Effektivierung für die Auftraggebenden und die Bietenden sind die Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren sinnvoll. Der bdla hat daher „Empfehlungen für die Vergabe von freiberuflichen landschaftsarchitektonischen / landschaftsplanerischen Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes“ erarbeitet.

Die Empfehlungen sollen als Arbeitsinstrument und Leitlinie dienen und Auftraggebenden wie Planungsbüros eine Hilfestellung bieten. Sie sind auf das jeweilige Projekt und die Aufgabenstellung hin anzupassen. Abhängig von Komplexität und Projektvolumen können die Kriterien reduziert werden. Im Sinne der Qualitätssicherung ist bei Planungsleistungen von einem reinen Preiswettbewerb abzusehen.

Die Empfehlungen setzen sich aus folgenden Muster-Formularen zusammen:
– Teil A, Verfahrensbedingungen (docx-Datei)
– Teil B, Leistungsbeschreibung (docx-Datei)
– Teil C, Vertragsunterlagen (docx-Datei)
– Teil D, Preisblatt (xlsx-Datei)
– Teil E, Angebotsvordruck (docx-Datei)

Die Unterlagen in Form einer zip-Datei werden vom bdla zum kostenlosen Download angeboten unter https://www.bdla.de/publikationen/downloads-bestellungen.

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