Einweg-Kunststoffverbot – neue gesetzliche Regel ab dem 03.07.2021

Am 03.07.2021 tritt das Einweg-Kunststoffverbot des deutschen Bundeskabinetts in Kraft. Mit diesem wird den aktuellen EU-Richtlinien entsprochen. Das Einweg-Plastikverbot richtet sich an die Lebensmittelindustrie und verbietet die Produktion von Einwegverpackungen aus Kunststoff, Bioplastik und Styropor. Der Handel mit bereits produzierten Lebensmittelverpackungen aus diesen Materialien ist weiterhin erlaubt, nur die Produktion ist ab nächsten Monat untersagt. Das Verbot soll europaweit gelten.

Betroffen sind Einweg-Verpackungen für den Außerhausverkauf von Lebensmitteln aller Art aus folgenden Materialien:

  • Einwegbesteck und Einweggeschirr aus Plastik (hierzu zählen auch Trinkhalme und Rührstäbchen)
  • Einweg-Verpackungen aus biobasiertem oder biologisch abbaubaren Kunststoff
  • Lebensmittelverpackungen aus Pappe, die zu einem kleinen Anteil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind
  • ToGo-Verpackungen und Lebensmittelbehälter aus Styropor (EPS)

Der steigende Verbrauch an Einmalverpackungen verursacht große Mengen Verpackungsmüll. Teilweise landet dieser Abfall im Meer oder in der Natur. Dadurch werden die natürlichen Lebensräume bedroht. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, dass keine weiteren Einwegverpackungen aus den genannten Material produziert werden dürfen. Durch dieses Verbot soll die Müllmenge reduziert und somit die Lebensräume im Meer und in der Natur verbessert werden.

Die Nachfrage an Essen zum Mitnehmen wird allerdings auch nach dem Inkrafttreten des Einweg-Plastikverbotes nicht sinken. Um den Bedarf im Außerhausverkauf weiterhin decken zu können, bietet die Boxolutions GmbH passende Ersatzprodukte an. Teilweise wird noch an der Entwicklung geeigneter Alternativen gearbeitet. In den nächsten Wochen und Monaten soll das Sortiment der Boxolutions GmbH regelmäßig erweitert werden, damit Lebensmittel-Verkäufer im To-Go-Bereich das laufende Geschäft weiterhin – aber nachhaltig – betreiben können.

Bei Bedarf an umweltfreundlichen Außerhausverpackungen und ToGo-Boxen treten Sie gern mit uns in Kontakt!

Quelle: Nachhaltigkeitspolitik der deutschen Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegplastik-wird-verboten-1763390
Foto: Bundesregierung

Über die Boxolutions GmbH

Die Boxolutions GmbH ist ein deutscher Online-Fachhandel für Verpackungsmittel und Verpackungstechnik. Großen und kleinen Unternehmen wird eine umfangreiche und qualitativ hochwertige Produktpalette geboten, damit verschiedene betriebliche Verpackungsprozesse optimal und kostenminimal bewerkstelligt werden können. Das Sortiment wird regelmäßig von Boxolutions erweitert, um Kunden aus verschiedenen Branchen stets neue und innovative Verpackungslösungen präsentieren zu können.

Packende Lösungen und umweltfreundliche Produkte der Boxolutions GmbH helfen Ihrem Unternehmen, konkurrenzfähig zu bleiben und Kunden zu begeistern. Erfahren Sie mehr über unseren Fachhandel unter www.boxolutions.de und profitieren Sie von einer zuverlässigen und professionellen Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf Sie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Boxolutions GmbH
Jahnstraße 13
09618 Brand-Erbisdorf
Telefon: +49 (3731) 1699747
Telefax: +49 (3731) 1699749
http://www.boxolutions.de

Ansprechpartner:
Anna Jung
Marketing
Telefon: +49 (3731) 1699747
E-Mail: anna.jung@boxolutions.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel