VdK: Grundlegende Reform der Rentenbesteuerung ist überfällig

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  • Bundesfinanzhof verhandelt Klage gegen Doppelbesteuerung
  • Bentele: "Steuerfreibetrag auf 12 600 Euro anheben"

Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals mündlich die Klage, ob der Bund die Renten zu Unrecht doppelt besteuert. Die Entscheidung des BFH wird Ende Mai erwartet. Der Sozialverband VdK fordert in diesem Zusammenhang eine grundlegende Steuerreform.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Viele Ruheständler müssen heute schon mit einer Rente unterhalb der Armutsschwelle auskommen. Und darauf sollen sie dann auch noch Steuern zahlen. Das ist unzumutbar. Der VdK fordert dringend, dass der steuerliche Grundfreibetrag von aktuell 9744 auf 12 600 Euro angehoben wird."

Außerdem sei es notwendig, die Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner zu vereinfachen, so Bentele: "Es kann nicht sein, dass von hoch betagten Rentnerinnen und Rentnern verlangt wird, die viel zu komplizierte Steuererklärung auszufüllen. Und es ist auch nicht Sinn der Sache, dass am Ende nur jene profitieren, die sich einen guten Steuerberater leisten können. Es braucht deshalb ein vereinfachtes Verfahren wie in Mecklenburg-Vorpommern. Dort können alle Rentnerinnen und Rentner auf die Abgabe einer umfassenden Einkommenssteuererklärung verzichten, wenn sie nur Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben."

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