Tierschutzverein begrüßt Senatsbeschluss zur Katzenschutzverordnung

Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) begrüßt ausdrücklich die vom Berliner Senat am heutigen Dienstag beschlossene Katzenschutzverordnung, die ursprünglich von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) auf den Weg gebracht wurde. Künftig müssen alle Freigängerkatzen, die älter als fünf Monate sind, kastriert oder sterilisiert sein. Außerdem werden ein implantierter Mikrochip sowie die Registrierung des Chips zusammen mit den Halterdaten für freilaufende Katzen verpflichtend.

Hintergrund ist das Bestreben, die Zahl der Straßenkatzen einzudämmen. Unkastrierte zahme Freigängerkatzen paaren sich mit verwilderten Streunern und sorgen so für unnötig erhöhten Populationsdruck. Etwa 10.000 Straßenkatzen leben in Berlin unter meist prekären Bedingungen. Viele sind krank, verletzt oder unterernährt. Trotz unermüdlichen Engagements von Tierschützer*innen, die Futterstellen betreuen und Katzen zur Kastration einfangen, nimmt deren Zahl nicht merkbar ab. Das soll nun endlich anders werden.

Tierschützer*innen zeigen sich erleichtert: „Nach dem Verbandsklagegesetz ist die Katzenschutzverordnung nun ein weiterer Tierschutz-Meilenstein  in der Hauptstadt. Die rot-rot-grüne Regierung kommt ihren im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zielen doch noch nach“, kommentiert Eva Rönspieß, stellvertretende Vorsitzende des TVB. „Es ist allerhöchste Zeit, dem Elend der Straßenkatzen endlich Einhalt zu gebieten“, so Rönspieß weiter – „Berlin gehört hier mal wieder zu den Schlusslichtern. Über 880 Kommunen haben bundesweit schon Katzenschutzverordnungen eingeführt. Aber: Besser spät als nie.“

Der TVB betreibt das Tierheim Berlin, die größte Einrichtung dieser Art in Europa. Jedes Jahr werden dort weit über 100 Katzenkinder aufgezogen und gezähmt, die ursprünglich aus Streunerpopulationen stammen.

Um betroffene Katzenhalter*innen nicht mit dem Beschluss zu überfallen und ihnen Zeit zu geben, ihre Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, soll er erst in einem Jahr greifen. Für die Kontrolle der Umsetzung werden die Berliner Veterinärämter zuständig sein. Die Katzenschutzverordnung muss Ende des Monats noch durch den Rat der Bürgermeister bestätigt werden. Der endgültige Senatsbeschluss wird in etwa einem Monat erwartet, wie die Senatsverwaltung am Dienstag bekannt gab.

Über den Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.

Der Tierschutzverein für Berlin, finanziert fast ausschließlich durch Spenden, Nachlässe und Mitgliedsbeiträge, betreibt im Berliner Stadtteil Falkenberg das größte und modernste Tierheim Europas. Auf einer Fläche von mehr als 16 Hektar versorgt der 1841 gegründete Verein jeden Tag etwa 1.300 Tiere.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.
Hausvaterweg 39
13057 Berlin (Lichtenberg)
Telefon: +49 (30) 76888-0
Telefax: +49 (30) 76888-150
http://www.tierschutz-berlin.de

Ansprechpartner:
Annette Rost
Telefon: +49 (30) 76888-113
E-Mail: annette.rost@tierschutz-berlin.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel