Zugelassen sind bis zu 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Vogtlandkreis. Aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten ist gemäß der Auflagen keine Teilnahme möglich.
Hintergrund:
Zunächst wurden alle Kundgebungen in Plauen untersagt. Der DGB Südwestsachen hatte der Untersagung widersprochen, ist jedoch nicht gerichtlich dagegen vorgegangen. Nun wurde die Kundgebung erlaubt.
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