Rückgang der Suizide: Wie das BVG mit seinem „Recht“ auf Beihilfe hart erarbeitete Erfolge der Suizidprävention gefährdet

Je länger die Kontaktbeschränkungen dauern, desto mehr drückt der „Lockdown“ auf die Gemüter. Eltern und Kinder ächzen unter Doppelbelastung von „Homeoffice“ und „Homeschooling“. Der gewohnte Tagesablauf fehlt. Insbesondere ältere, aber auch arbeitslose Menschen drohen zu vereinsamen. So können psychische Erkrankungen entstehen oder sich verstärken (1). Seit Beginn der Pandemie wird deshalb davor gewarnt, dass es infolge der Einschränkungen deutlich mehr Suizide geben würde. Umso mehr überraschen erste Daten und Analysen, die eher das Gegenteil zeigen: Bezogen auf den ersten Lockdown 2020 haben Wissenschaftler in einer Analyse für 21 Staaten in keinem der einbezogenen Länder einen Anstieg der Suizidzahlen festgestellt. In zwölf Regionen stellten sie sogar einen Rückgang der Selbstmordzahlen fest. Zu diesen Regionen gehörte in Deutschland die Stadt Leipzig, wo die Zahl deutlich zurückging. Für Bayern liegen mittlerweile Zahlen für das Gesamtjahr 2020 vor, die den rückläufigen Trend bestätigen. In Österreich zeigen die Statistiken einen Rückgang der Suizide für 2020 um 4% an. Noch erstaunlicher ist die Entwicklung in den USA: Hier war die Suizidrate von den frühen 2000er Jahren an beständig gestiegen, bis sie 2018 ein traurigen Allzeitrekord erreichte. Im Jahr 2019 fiel sie leicht und ausgerechnet im Pandemiejahr 2020 ging sie deutlich um 6 Prozent zurück (2).

Dass sich bisher keine Zunahme der Suizide zeigt, bedeutet nicht, dass die Pandemie und ihre sozialen sowie wirtschaftlichen Folgen keine extremen psychischen Belastungen nach sich ziehen. Im Gegenteil bestätigen sie eine Einsicht des Psychiaters Viktor E. Frankl, dass es in Zeiten großer unmittelbarer Belastung nicht mehr, sondern weniger Suizide geben kann. Wie sich die Suizide weiter entwickeln, ob es infolge von Arbeitslosigkeit, Insolvenzen und Not doch noch zu einem zeitverzögerten Anstieg kommt, kann niemand vorhersagen.

Was wir aber wissen: Viele Suizide lassen sich durch Prävention verhindern. Dass zeigt der drastische Rückgang der Suizide in Deutschland seit den 1980er Jahren. Zwischen 1981 (18.451) und 2007 (9.402) hat sich die Zahl der Suizide nahezu halbiert. Seit Mitte der 2000er Jahre ging die Zahl der Suizide kaum noch zurück,  blieb aber auf niedrigem Niveau. Besonders ausgeprägt zeigt sich der langfristige Rückgang der Suizide bei den Frauen. Dabei begingen diese immer schon deutlich seltener Selbstmord als Männer (3). Ein Grund dafür dürfte sein, dass Frauen in Lebenskrisen häufiger Rat und Hilfe suchen, auch bei professionellen Therapeuten. Generell sind die Hemmschwellen psychotherapeutisch Hilfe zu suchen in den letzten Jahrzehnten gesunken. Psychische Krankheiten sind heute kein Tabuthema mehr, sie werden auch in den Medien ausgiebig erörtert.

Wie immer man die Konjunktur der Psychotherapie beurteilen mag: Die Suizidprävention hat jedenfalls von ihr profitiert. Suizide werden ferner auch verhindert, indem man den Zugang zu Selbstmord-Hotspots, Waffen und einschlägigen Giften erschwert (4). Bessere Möglichkeiten der Therapie und Prophylaxe dürften erklären, warum die Zahl der Suizide in Deutschland niedriger ist als in Osteuropa, auch als in Frankreich, den USA und Japan (3).

Die Statistik zeigt, dass viele Suizidenten mitten im Leben stehen. Zwar sind unter ihnen auch viele Hochbetagte, die an Einsamkeit oder Schmerzen verzweifeln. Sie brauchen Zuwendung, Sterbebegleitung und auch moderne Schmerztherapien. Die Mehrheit der Suizidenten jedoch ist unter 65 Jahre alt, viele sind noch jung (4). Es handelt sich um Menschen in Lebenskrisen, z. B. nach dem Zerbrechen von Beziehungen oder dem Scheitern im Beruf. Wie Psychiater wissen, sind Suizidwillige fast immer psychisch schwer beeinträchtigt. Der Todeswunsch besteht, kann aber überwunden werden.

Diese Erkenntnisse der modernen Psychiatrie haben das Bundesverfassungsgericht nicht davon abgehalten, ein „Recht“ auf Beihilfe zum Suizid zu proklamieren (5). Auch der Bundesärztetag ist vor diesem Zeitgeist-Trend eingeknickt und hat das Verbot der Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung gestrichen. Die Deutsche Gesellschaft zur Suizidprophylaxe“ aber kritisiert, dass das Gericht die „Einschränkungen der Selbstbestimmung durch psychische und körperliche Krankheiten und massive Krisen“ nicht ausreichend gewürdigt hat. Sie warnt: „Das Angebot des schnellen Weges in den Tod“ dürfe nicht den Zugang zu den Hilfen verstellen, die Menschen mit Suizidgedanken brauchen (6). Anders formuliert: Menschen in Lebenskrisen brauchen keine staatlich geförderten Todesangebote, sondern Lebenshilfen.

(1) https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/zunahme-depression-psychische-krankheiten-corona-100.html; https://www.infranken.de/lk/kitzingen/lokales/positive-verstaerker-fehlen-art-5186173. Dabei scheinen Depressive auch durch Corona stärker gefährdet zu sein: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-04/corona-impfung-depressionen-thomas-pollmaecher-psyche-risikogruppen/komplettansicht

(2) https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122954/Kein-Anstieg-der-Suizide-in-der-ersten-Welle-der-Coronpandemie; https://kurier.at/wissen/gesundheit/studie-suizide-sind-in-der-corona-pandemie-gesunken/401350574; https://www.onetz.de/deutschland-welt/bayern/trotz-corona-zahl-suizide-steigt-id3197906.html; https://www.cbsnews.com/news/suicide-decline-united-states-covid-pandemic/

(3) Siehe Grafik unten „Suizidprävention wirkt“.

(4) https://www.aerzteblatt.de/archiv/181092/Suizidpraevention-Welche-Interventionen-am-besten-helfen; https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Internationales/Thema/bevoelkerung-arbeit-soziales/gesundheit/Suizid.html

(5) https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizide.html

(6) In seiner Entscheidung vom 20. Februar 2020 (- 2 BvR 2347/15 -, Rn. 1-3439) erklärte das BVerG das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid als verfassungswidrig, weil „die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen“ als“ Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren“ sei. Das Urteil ging damit über das hinaus, was die Kläger erwartet hatten: https://www.deutschlandfunk.de/selbstbestimmtes-sterben-die-kontroverse-um-den.724.de.html?dram:article_id=489410

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109662/Gekipptes-Sterbehilfeverbot-loest-heftige-Reaktionen-aus.

(7) https://www.suizidprophylaxe.de/files/2020-02-26-Urteil-Sterbehilfe-Pressemitteilung.pdf

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