Nachhaltigkeitszertifizierung erfordert Übergangsfrist und Praxistauglichkeit

Die Entwürfe des Bundesumweltministeriums zur Neufassung der Biokraftstoff- und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnungen bewertet der Bundesverband Bioenergie in einigen Punkten kritisch. Mit der Novelle sollen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) an den nachhaltigen Biomasseanbau und die Treibhausgasminderungsvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem werden die Regelungen auf die Stromerzeugung aus Biomasse ausgeweitet.

„Die Bioenergiebranche steht zur Nachhaltigkeit. Wir begrüßen es, dass die nachhaltige Erzeugung von Strom aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse in Zukunft auch per Zertifikat amtlich bestätigt werden soll. Wir haben jedoch kein Verständnis für den Zeitdruck, den das BMU für die Branche aufbaut, nachdem es sich selbst mit der Vorlage der Verordnungsentwürfe über ein Jahr Zeit gelassen hat. So müssen beispielsweise rund 2.000 Biogasanlagen neu zertifiziert werden, was aufgrund noch nicht zugelassener Zertifizierungssysteme, knapper Zertifizierungsstellen und Auditoren nur mit einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Ende 2022 zu leisten sein wird", so die Bewertung von BBE-Vorstandsmitglied Stephan Arens. „Entscheidend wird auch sein, dass für Biomasse-Lagerbestände Übergangsbestimmungen erlassen werden. Für Biomasse, die 2021 geerntet wird oder aus den Vorjahren stammt, ist es nicht möglich, noch ein Nachhaltigkeitszertifikat zu erstellen", so Arens weiter.

Stephan Arens weiter: „Schließlich ist für die Bioenergiebranche wichtig, dass die Verordnung klar und korrekt formuliert ist. Es muss den Unternehmen möglich sein, die Treibhausgasminderung richtig auszuweisen. Die Branche hat den Anspruch an eine in der Praxis funktionierende Verordnung. Der vorgelegte Entwurf wird dem nicht gerecht. Außerdem müssen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unverzüglich die Kapazitäten geschaffen werden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand leisten zu können. Denn in Zukunft sind auch Anlagen, die Biogas oder Holz zur Stromgewinnung einsetzen, nachweispflichtig.“

Für den Biokraftstoffbereich sieht BBE-Vorstandsmitglied Arens die nachhaltige Biokraftstofferzeugung mit dem vorgelegten Entwurf der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung bestätigt: „Egal ob Biodiesel, Bioethanol oder Biogas – bereits seit mehr als zehn Jahren erfüllen die im Verkehr eingesetzten Biokraftstoffe strenge Nachhaltigkeitsanforderungen beim Anbau und steigende Vorgaben zur Treibhausgasminderung. Die zertifizierte Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe wird mit der novellierten Verordnung fortgeführt. Wir begrüßen die 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Zudem sehen wir es positiv, dass die national anerkannten Nachhaltigkeitssysteme durch europäisch zugelassene Systeme ersetzt werden sollen.“

Hintergrund: Die RED II muss bis 30.06.2021 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für den Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgasminderungsvorgaben steht den Wirtschaftsbeteiligten im Biokraftstoffbereich u.a. das Nachhaltigkeitszertifizierungssystem REDcert zur Verfügung. Für den mit der RED II gegenüber der RED I neu hinzugekommenen Bereich der Stromerzeugung aus Biogas oder fester Biomasse wie Holz befindet sich aktuell das Nachhaltigkeitssystem SURE für den Nachweis der Nachhaltigkeit und Treibhausgasminderung in der Zulassung durch die EU-Kommission.
Die Stellungnahmen des BBE zur Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung finden Sie unter den angefügten Links.

Über Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) ist der Dachverband der bundesdeutschen Bioenergiewirtschaft. Im BBE sind die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zur Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Als Dachverband der Bioenergie-Branche in Deutschland bündelt der BBE die Interessen von über 150 Unternehmen und Fachverbänden. www.bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Servatiusstraße 53
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 81002-22
Telefax: +49 (228) 81002-58
http://www.bioenergie.de

Ansprechpartner:
Bernd Geisen
Geschäftsführung
Telefon: +49 (0) 228 8100-259
E-Mail: geisen@bioenergie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel