Solche Risiken würden die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligen und könnten gar zum Rückzug aus Regionen führen, in denen die Menschen besonders dringend auf Erwerbschancen angewiesen sind. Kritisch beurteilen die M+E-Arbeitgeber auch, dass die geplanten Sorgfaltspflichten über den direkten Zulieferer hinausgehen. „Diese Regelung ist völlig praxisfern und verkennt, dass zu mittelbaren Zulieferern gerade kein Rechtsverhältnis und damit keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit besteht“, sagt Fickinger. In der Realität hätten große Unternehmen in einem globalen Lieferkettennetzwerk mehrere tausend Zulieferer. Vernünftig wäre es, die für das zweite Quartal angekündigte europäische Gesetzesinitiative abzuwarten, damit Unternehmen mit Sitz in Deutschland nicht einseitig belastet würden.
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