Lockerungen für Ausflüge und Reisen in Sicht

Angesichts sinkender Inzidenzzahlen hat das Brandenburger Regierungskabinett gestern erste Lockerungen ab dem 21. Mai verkündet. Damit soll der Kurzurlaub in Städten und Landkreisen möglich sein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage konstant unter 100 liegt. Andere Länder haben ebenfalls angekündigt, das Beherbergungsverbot zu kippen. Was die geplanten Erleichterungen für Reisewillige bedeuten, erklärt Reiserechtsexperte Robert Bartel am 20. Mai im Online-Seminar „Sommerurlaub: buchen, anzahlen, stornieren“.

Das Beherbergungsverbot in Brandenburg wird fallen. Die Ferienwohnung kann gemietet werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter den Schwellenwert von 100 liegt. Als Gast benötigt man einen Negativtest (oder vollständigen Impfschutz), man darf maximal mit zwei Haushalten anreisen und eine eigene Sanitärausstattung muss vorhanden sein. Soweit, so klar. Aber was mache ich, wenn ich eine Unterkunft mit Gemeinschaftstoilette gebucht hatte? Wenn ich mit Freunden aus drei Haushalten reisen wollte? Wenn die Inzidenz kurz nach der Ankunft wieder auf über 100 steigt? Die neuen Regelungen bringen neue Fragen mit sich.

Der Reisrechtsexperte der Verbraucherzentale Brandenburg, Robert Bartel, widmet sich diesen und weiteren Fragen zur Reiseplanung im kostenlosen Online-VortragSommerurlaub: buchen, anzahlen, stornieren – Was muss ich beachten?“ am Donnerstag, den 20. Mai, von 18 bis 19 Uhr. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessierte hier.

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel