Kompromiss von BMG und BMF: Einhaltung Sozialgarantie mit 7 Mrd. Euro nicht gesichert

Der Gesundheitsminister und der Finanzminister haben sich verständigt: Statt des avisierten Bundeszuschusses in Höhe von 12,5 Milliarden Euro soll die gesetzliche Krankenversicherung für das Jahr 2022 nur noch 7 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln erhalten. Das sieht der Kompromiss vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Damit wird die vorhandene Unterdeckung des Gesundheitsfonds noch weiter verstärkt, was sich unmittelbar auf die Zusatzbeitragssätze auswirken wird.  

„7 Mrd. Euro Bundeszuschuss klingen zunächst nach viel Geld, können aber derzeit nur ein Platzhalter für die avisierte Feinjustierung durch Rechtsverordnung sein. Denn die Rücklagen der Krankenkassen sind bis Ende 2021, wie politisch vorgegeben, fast vollständig abgebaut. Die in Zeiten sprudelnder Einnahmen verabschiedeten Gesetze und sinkende Beitragseinnahmen infolge der ökonomischen Wirkungen der Pandemie schlagen auch 2022 zu Buche. Notwendige Anpassungen der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen wurden hingegen kaum angegangen. All dies zusammen führt dazu, dass die nun konsentierten, zusätzlichen Steuermittel nicht ausreichen werden, um die Zusatzbeiträge in der GKV im Jahr 2022 weitgehend stabil zu halten“, prognostiziert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Es klingt außerdem zunächst positiv, dass im Herbst auf Basis aktueller Zahlen über weitere mögliche finanzielle Anpassungen diskutiert wird. Es muss aber spätestens bis Anfang Oktober für die Beratungen im Schätzerkreis der GKV sichergestellt sein, dass das drohende Finanzierungsdefizit für 2022 nachvollziehbar und verlässlich adressiert und vom Bund ausgeglichen wird“, fordert Franz Knieps.

Vor knapp einem Jahr, Anfang Juni 2020, hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD Arbeitgebern und Versicherten versprochen, dass die Belastungsgrenze der Sozialversicherungsbeiträge nicht die 40 Prozenthürde überschreiten darf. Damit sollte vor allem der Anstieg der Lohnnebenkosten verhindert und die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer/-innen geschützt werden. Corona-bedingt ist der Bundeshaushalt überschuldet, längst decken die Steuereinnahmen nicht die Ausgaben des Staates.

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