Der Zuschuss kann ab 17. Mai 2021 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Investitionen sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 500 Euro netto kosten.
Nähere Informationen unter www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-digibonus-i-schleswig-holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
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