Bundesrat macht Weg für neues Telekommunikationsgesetz frei – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat mit der Zustimmung zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) den Weg für ein neues Telekommunikationsgesetz frei gemacht. Das Gesetz wird am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

Zur Novellierung des Telekommunikationsrechts erklärt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers:

„Das heute auch vom Bundesrat beschlossene neue Telekommunikationsgesetz setzt wichtige Akzente für die entscheidende Etappe des Glasfaserausbaus in Deutschland, nutzt aber leider nicht alle Möglichkeiten zur Ausbaubeschleunigung. Wir sind dennoch froh, dass das für den weitere Glasfaserausbau so wichtige Gesetzgebungsverfahren nach langem Anlauf jetzt erfolgreich zu Ende gebracht wurde. Ein Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens wäre keine Option gewesen und hätte wichtige Impulse für den weiteren Glasfaserausbau verhindert. Jetzt gilt es die bestehende Dynamik beim Glasfaserausbau zu nutzen und weiter Tempo zu machen. 

Mit der Modernisierung der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in Form eines sogenannten ‚Glasfaserbereitstellungsentgelts‘ setzt der Gesetzgeber einen Vorschlag des BREKO um, der einen starken Anreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern setzen wird. Wir haben bis zuletzt dafür gerungen, dass unsere Idee Eingang in das Gesetz findet. Das ist jetzt eine Riesenchance für die Mieter:innen und die Wohnungswirtschaft, dass auch Mehrfamilienhäuser mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Wohnungen ausgestattet werden und bestehende kupferbasierte Anschlüsse ersetzt werden. Die ausbauenden Unternehmen erhalten damit ein praxistaugliches Instrument an die Hand, um noch mehr Tempo beim Ausbau, insbesondere auch in den Städten, zu machen. Einziger Wermutstropfen ist, dass die bestehende Regelung zur Umlagefähigkeit erst Ende Juni 2024 enden wird. Hier hätten wir uns eine deutlich kürzere Übergangszeit gewünscht damit sich die positive Wirkung so schnell wie möglich zugunsten der vielen Mieter:innen entfalten kann.  

Ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Regulierung von Glasfasernetzen ist die gesetzliche Verankerung des Prinzips der „Gleichwertigkeit des Zugangs“ (Equivalence of Input – EoI) Das Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager oder Ko-Investitionspartner auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen wie der Vertrieb des marktmächtigen Unternehmens. Dadurch können zum Beispiel dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen genutzt und damit das Risiko eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung erheblich reduziert werden. Kurz zusammengefasst bedeutet das: Ein Verzicht auf Regulierung ist zukünftig nur dann möglich, wenn das marktbeherrschende Unternehmen diese Vorgaben verpflichtend umsetzt.

Im Bereich Genehmigungsverfahren und der Nutzung alternativer Verlegemethoden verpasst das Gesetz die große Chance die bestehenden Bremsen endlich zu lösen. Alle fordern zu Recht eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Dafür bedarf es aber auch entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die Möglichkeiten wurden hier nicht vollends ausgeschöpft. Eine noch stärkere Ausbaubeschleunigung hätte man sehr einfach durch eine Anerkennung alternativer Verlegemethoden als Standard erreichen können, die trotz mittlerweile jahrelanger positiver Erfahrungen in der Praxis, noch nicht überall eingesetzt werden können, wo dies sinnvoll wäre. 

Zudem ist die Einrichtung einer koordinierenden Stelle zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die sinnvollerweise auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte eingerichtet werden sollte, im Gesetz nicht mehr als zwingende Vorgabe an die Bundesländer ausgestaltet. Durch die offene Formulierung laufen wir Gefahr, dass diese wirklich hilfreiche Maßnahme im Ergebnis nicht umgesetzt wird. Die Umsetzung des sogenannten ‚One-Stop-Shop-Prinzips‘, wäre für die ausbauenden Unternehmen in vielerlei Hinsicht hilfreich. Die koordinierende Stelle, kann als ‚Anwalt für den Glasfaserausbau‘ zwischen den in den Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden und Unternehmen dazu beitragen, Hindernisse möglichst schnell aus dem Weg zu räumen. Wir appellieren an die Bundesländer, Landkreise und Städte, dieses Instrument zu nutzen und umzusetzen, da damit erhebliche positive Effekte für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus einhergehen.

Kritisch ist auch die Umsetzung des Universaldienstes/‘Rechtsanspruch auf schnelles Internet‘. Der Universaldienst ist kein Ausbaubeschleuniger. Der eigenwirtschaftliche Ausbau, flankiert von einer umsichtigen Anreiz- und Förderpolitik, bringt uns schneller ans Ziel als jede staatliche Ausbauverpflichtung, die die ohnehin schon knappen Tiefbaukapazitäten bindet. Um besonders schlecht versorgten Haushalten die digitale Teilhabe schnell zu ermöglichen, sollten unbedingt auch funkgestützte Lösungen wie die Satellitenkommunikation genutzt werden.“

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 380 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 220 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.

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