­Andreas Kuhlmann kommentiert den Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz

„Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes ist eine rasant schnelle Reaktion auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Sie ist überdies der Schlusspunkt einer Legislaturperiode, in der klimapolitisch viel auf den Weg gebracht wurde. Das Ergebnis dieser vier Jahre übertrifft einige Erwartungen, die mit Blick auf die Wahlergebnisse im Herbst 2017 zu vermuten waren. Gleichzeitig ist die Diskrepanz zwischen politisch festgehaltenen Zielen und den zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen und Plänen so offenkundig wie nie zuvor.

Dass in Zukunft die Energiewirtschaft den weitaus größten Teil der Verschärfungen zu tragen hat, ist nachvollziehbar. Es ist eine Konsequenz auch aus der europäischen Zielverschärfung. Dementsprechend sollte hier auch der europäische Rahmen über den Emissionshandel (ETS) den Weg weisen. Weitere nationale Maßnahmen, die überdies innerhalb des europäischen ETS zu unnötigen Schieflagen führen, sind dafür nicht erforderlich. Klar ist aber auch: Viele Verabredungen aus der Kohlekommission sind mit diesen Entwicklungen obsolet. Zudem müssen die Anstrengungen in die Absicherung der gesicherten Leistung, der Verfügbarkeit von Systemdienstleistungen, Infrastruktur und Stabilität der Stromversorgung mit Nachdruck vorangetrieben werden.

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes ist ein Versprechen an die verschiedenen Generationen, die Lasten des Klimaschutzes intertemporal zu verteilen. So hat es das BVerfG eingefordert. Wenn es gelingt, wird Deutschland ein Zukunftsstandort mit einer florierenden Wirtschaft, vielfältigen neuen Jobs und einem nachhaltigen Wachstum sein. Die Chancen dafür sind da. Aber die Novelle muss auch ein Versprechen an all die Wirtschaftsakteure und gesellschaftlichen Gruppen sein, den Rahmen für die erforderlichen Instrumente, Investitionen und Veränderungen auch zur Verfügung zu stellen. Es ist ein Versprechen auf große Mengen erneuerbaren Stroms wie auch klimaneutralen Wasserstoffs, vor allem auch auf dringliche Investitionen in neue Technologien. Wir benötigen diese; sie sind aber zu mehr als der Hälfte heute noch nicht vorhanden oder marktgängig. Gerade Investitionen in Innovationen und Forschung, in neue Technologien, können die Brücke zwischen nationalen Erfordernissen und globaler Verantwortung sein.

Dieser höchstmögliche Anspruch an die nationale Klimaneutralität enthält eine Vielzahl von Chancen und Perspektiven. Aber er enthält auch Risiken. Er muss eingebunden werden in eine viel stärker klimapolitisch ausgerichtete Handelspolitik, denn nur global kann dieser Beitrag erfolgreich die Grundrechte der Menschen in Deutschland sichern. Das BVerfG weist in seinem Beschluss auch auf den transformativen Charakter der Herausforderung hin. Menschen sollen Zeit bekommen, ihre Berufswahl, ihren Wohnort und ihre Art klimaneutral zu leben nach diesen Zielen auszurichten. Das braucht Übergänge, die sozialpolitisch abgesichert werden, permanente Qualifizierung und Weiterbildung und Innovationen, massive Aufstockung der Planungseinheiten in den Kommune Kommunen und vieles andere mehr.

Die Wege, das sicherzustellen, sind heute noch nicht erkennbar, in manchen vorhandenen Studien werden sie allenfalls postuliert. Das gilt für die aktuelle Gesetzeslage wie auch für die Ausrichtung der bislang bekannten Wahlprogramme für die anstehende Bundestagswahl.“

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