ACE fordert konkrete Maßnahmen statt Aktionismus in der Verkehrssicherheit

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, kritisiert scharf die Absetzung des Antrags der Regierungsfraktionen zu Verkehrssicherheit und zur Vision Zero von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Dieser enthält zahlreiche Maßnahmen, die Bundesminister Scheuer in den vergangenen Jahren hätte umsetzen müssen. Der ACE fordert, die Beratung des Antrags zeitnah nachzuholen – und damit den konkreten Arbeitsauftrag an die nächste Bundesregierung zu beschließen. Die neuerliche Formulierung des Ziels, mittelfristig die Zahlen der Getöteten und Schwerverletzen auf null zu senken, muss ein verpflichtender Auftrag für die künftige Bundesregierung sein. Dies gilt auch für die Forderung des ACE, das längst überfällige Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 auf den Weg zu bringen.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, kritisiert: „Viele gute Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind genannt. Insbesondere die flächendeckende Einführung der Sektionskontrolle, der bessere Schutz vulnerabler Personengruppen im Straßenverkehr und wirksame Maßnahmen für freie Gehwege stechen aus unserer Sicht hervor. Es ist enttäuschend und sinnbildlich für die Verkehrssicherheitspolitik der vergangenen vier Jahre, noch am Dienstag eine Verkehrssicherheitskonferenz abzuhalten und im Verlauf der Woche einen wichtigen Antrag nicht ins Parlament zu bringen. Wir fordern, die Beratung zeitnah nachzuholen. An die künftige Bundesregierung appellieren wir, die zügige Umsetzung des Maßnahmenpakets anzugehen. Der ACE steht bereit, dem seit Dezember 2020 überfälligen Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 endlich Leben einzuhauchen.“

Auch für die Umsetzung weiterer verkehrspolitischer Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit steht der ACE jederzeit unterstützend zur Verfügung. Sei es bei der Einführung des Tempolimits von 130 km/h auf Deutschlands Autobahnen, der Ausgestaltung der Förderung emissionsfreier Mobilität oder der Formulierung eines Bundesmobilitätsgesetzes.

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