Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, MdB erklärte, dass er sich damit einverstanden erklärt habe, dass die Zuständigkeit und Umsetzung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bei Bundesfinanzminister Scholz liegt. Das hieße jedoch, dass der Sonderfonds nicht über die eingespielte Überbrückungshilfe III abgewickelt werden könnte, sondern zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Kulturverwaltungen der Länder eine neue administrative Struktur geschaffen werden müsste.
Die Präsidentin des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Susanne Keuchel, bedauert dies: „Langes Hinhalten oder Experimente mit neuen Förderverfahren helfen jetzt nicht, sondern entschiedenes Handeln. Mit der Überbrückungshilfe III stünde ein sehr gutes und flexibles Förderinstrument zur Verfügung mit dem der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen zügig auf den Weg gebracht werden könnte. Die Überbrückungshilfe III wird im Zusammenspiel mit den Ländern umgesetzt und stetig aktualisiert und angepasst. Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft müssen jetzt wissen, ob sie mit Unterstützungen rechnen können.“
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