TKG-Novelle benachteiligt Bewohner und Anbieter von Mikro-Appartements und Studentenwohnungen

Der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes stößt beim Bundesverband Micro-Living auf großes Unverständnis. „Für die Mieterinnen und Mieter von Studentenwohnungen und Serviced Appartements bedeutet die TKG-Novelle ungeahnte bürokratische Hürden und Probleme“, erklärt BML-Vorsitzender Michael Vogt. „Wir fordern daher eine Ausnahmeregelung für unsere Assetklasse und werden uns bei den Ministerpräsidenten der Länder dafür einsetzen.“ 

Studenten und Projektarbeiter, die für einen begrenzten Zeitraum ein Zimmer in einem Studentenwohnheim oder Serviced Appartement mieten, profitieren bislang von der pauschalen Umlage auf die monatlichen Nebenkosten. „Unsere Mieter müssen sich um nichts kümmern und können direkt ab Einzug Fernsehen und Internet nutzen. Auch Kündigungen sind problemlos möglich. All das ändert sich mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Gerade für ausländische Studierende und Mitarbeiter europäischer und internationaler Firmen werden somit Hürden aufgebaut, nach Deutschland zu kommen. Das kann nicht in unser aller Interesse sein“, so Vogt weiter.  

Die aktuelle Entwicklung rund um die Corona-Pandemie zeige, wie sehr sich die Arbeitswelt verändere. „Wir sind künftig noch wesentlich stärker auf flexible Arbeitsmodelle mit einer Kombination aus Home Office und Präsenz im Unternehmen angewiesen. Mikro- und Serviced Appartements bieten genau diese Flexibilität und sollten nicht von komplexen Vorgaben ausgebremst werden.“ Der Bundesverband Micro-Living setze sich daher für eine Ausnahmeregelung ein. Betreiber von Studentenwohnheimen sowie Anbieter von Serviced Appartements sollten wie bisher Sammelverträge mit Telekommunikationsanbietern schließen und auf die einzelnen Nutzer umlegen dürfen.  

„Die aktuelle Gesetzesänderung konterkariert den Zeitgeist. Hier hat die Politik die gesellschaftliche Entwicklung komplett verschlafen und etwas beschlossen, das an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Deutschland vorbeigeht. Steigende Kosten und mehr Bürokratie können nicht das Ziel sein. Wir hoffen sehr auf die Einsicht der Ministerpräsidenten und eine Änderung des Gesetzes im Rahmen der Beratungen im Bundesrat“, so BML-Vorsitzender Michael Vogt. 

Über Bundesverband Micro-Living e. V. (BML)

Der Bundesverband Micro-Living e.V. setzt sich für die Anerkennung des Micro Livings als eigenständiger Assetklasse ein. Einheitliche Bauvorgaben für studentischen Wohnraum und andere Formen des Micro-Livings erleichtern den Zugang neuer Unternehmen zum Markt und bedeuten einen Zuwachs von Wohnungen in diesem Segment. Auf diese Weise kann den angespannten Mietmärkten in Universitätsstädten und Ballungszentren entgegengewirkt werden.

Der Verband vertritt die Interessen von Marktteilnehmern aus dem europäischen Raum, darunter Entwickler und Betreiber von studentischem Wohnen und Mikro-Appartements sowie Dienstleister. Weitere Informationen unter: www.bundesverband-micro-living.de.

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