Scharfe Kritik am neuen Brandenburger Vergabemindestlohn von 13 Euro: „Brandenburger Alleingang ist doppelt abstrus“

Zum 1. Mai erhöht das Bundesland Brandenburg seinen Vergabemindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen von 10,85 Euro auf 13 Euro. Damit macht das Bundesland nicht nur einen Sprung um fast 20 Prozent nach oben, sondern überbietet sogar noch das Nachbarland Berlin. Hierzu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):

"Es ist grundsätzlich falsch, dass der Staat die Tarifautonomie in Dienstleistungsbranchen wie unserer mit eigener Vergabelohnpolitik konterkariert. Das schwächt insgesamt und perspektivisch das tarifpolitische Engagement von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Der Brandenburger Alleingang ist doppelt abstrus, weil es in der Metropolregion Berlin/Brandenburg künftig unterschiedliche Lohnhöhen gibt. Während in Brandenburg künftig für zum Beispiel öffentliche Reinigungs-Ausschreibungen an Schulen 13 Euro pro Stunde gelten, sind es nur einige Kilometer weiter in Berlin 12,50 Euro. Eine Reinigungskraft an einer Berliner oder Brandenburger Privatschule dagegen erhält pro Stunde 11,11 Euro, so wie es der Tarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk allgemeinverbindlich für das gesamte Bundesgebiet regelt.

Von Mai an gelten in der Metropolregion Berlin/Brandenburg demnach drei unterschiedliche Stundenlöhne für ein und dieselbe Tätigkeit durch ein und dieselbe Reinigungskraft. Das untergräbt die Tarifautonomie, trägt massive Unzufriedenheit in die Belegschaft und weiter ausufernde Bürokratie in die Unternehmen."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Kronenstraße 55 – 58
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20670897
Telefax: +49 (30) 2062267-11
http://www.die-gebaeudedienstleister.de

Ansprechpartner:
Christopher Lück
Geschäftsführer Politik und Kommunikation
E-Mail: presse@die-gebaeudedienstleister.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel