Nur ein Kratzer? Bis zu 1.000 Euro Schadensersatzforderungen von Carsharing-Unternehmen

In der Beratung haben die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Berlin immer wieder mit Fällen zu tun, bei denen Carsharing-Anbieter unverhältnismäßig hohe Schadensersatzforderungen für vermeintlich verursachte Schäden am Fahrzeug stellen. Glücklicherweise gilt: Ohne Nachweis keine Zahlungspflicht.

Höhe des verursachten Schadens von Sachverständigem prüfen lassen

Sollten Verbraucher den angezeigten Schaden tatsächlich verursacht haben, müssen sie natürlich einen gewissen Schadensersatz zahlen. Hierbei zu beachten ist jedoch die Höhe des Schadens. Vermieter berechnen diese gerne anhand einer Reparaturkalkulation. Sollte der Schaden, wie zum Beispiel ein kleiner Kratzer, nicht von dem Unternehmen behoben werden, müssen Verbraucher auch keine Reparaturkosten dafür zahlen, sondern lediglich den Wert, um den das Fahrzeug nun gemindert ist. Dieser ist durch einen Sachverständigen zu ermitteln und meist wesentlich geringer als die Reparaturkalkulation.

Ohne Schadensverursachung kein Schadensersatz

Sind Verbraucher jedoch sicher, keinesfalls einen Schaden verursacht zu haben, müssen sie auch keinen Schadensersatz leisten, selbst wenn der Nachmieter einen Schaden meldet. Die Beweislast liegt nämlich beim Unternehmen. Auch wenn dies meist behauptet wird, ist das Nicht-Anzeigen des Schadens vor Fahrtantritt kein Beweis dafür, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Es ist schließlich anzunehmen, dass der Schaden durch einen Vormieter oder von einem Dritten während der Nichtnutzung verursacht wurde.

Prüfung auf Schäden vor Fahrtantritt ratsam

Die Geschäftsbedingungen der Anbieter schreiben es in der Regel vor, dass sich Mieter vor Fahrtantritt vergewissern müssen, inwieweit das Auto Schäden aufweist. „Wer beispielsweise einen Lackschaden findet, sollte diesen dokumentieren und dem Unternehmen vor dem Losfahren melden. Damit werden Unannehmlichkeiten schon im Vorfeld vermieden. Generell ist es ratsam, Fotos vor dem Fahrtantritt zu machen“, so Josephine Frindte, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

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