„Keine Mieterin und kein Mieter der Deutsche Wohnen wird durch die Entscheidung die Wohnung verlieren“

  • Schnelle Entscheidung des BVerfG: Mieter:innen und Vermieter:innen erhalten Rechtssicherheit
  • Konsens der Unternehmen im BBU: Nachforderungen sollen mit größtem sozialem Verantwortungsbewusstsein erfolgen
  • Versprechen der Deutsche Wohnen: Keine Mieterin und kein Mieter der Deutsche Wohnen wird durch die Entscheidung die Wohnung verlieren

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss des 2. Senats vom 25. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt. Die Deutsche Wohnen SE begrüßt die schnelle Entscheidung des BVerfG, da es für die notwendige Rechtssicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen sorgt.

Bei der Umsetzung gilt das Versprechen des Unternehmens: “Keine Mieterin und kein Mieter der Deutsche Wohnen wird durch die Entscheidung die Wohnung verlieren, wir werden mit dem größten sozialen Verantwortungsbewusstsein vorgehen.” Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete bietet die Deutsche Wohnen unterschiedliche Möglichkeiten an, von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen. Bei sozialen Härtefällen wird das Unternehmen gemeinsam mit den Mieter:innen individuelle Lösungen finden.

Mit diesem Vorgehen handelt die Deutsche Wohnen in völliger Übereinstimmung mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), der mehr als 729.000 Wohnungen und damit 44 Prozent des Bestands in Berlin repräsentiert. Das Unternehmen ist Teil der Initiative soziale Wohnungswirtschaft des BBU.

Die Deutsche Wohnen sieht sich in der Verantwortung zur Entspannung der Wohnungsmärkte insbesondere in Metropolregionen und Ballungszentren beizutragen. Hierfür gilt es alle Akteure zusammenzubringen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Über Deutsche Wohnen SE

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa. Der operative Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Bewirtschaftung des eigenen Wohnimmobilienbestandes in dynamischen Metropolregionen und Ballungszentren Deutschlands. Die Deutsche Wohnen sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung und Pflicht, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren zu erhalten und neu zu entwickeln. Der Bestand umfasste zum 31. Dezember 2020 insgesamt rund 155.400 Wohn- und 2.900 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im DAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX Europe 600, GPR 250 und DAX 50 ESG geführt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Wohnen SE
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
Telefon: +49 (30) 89786-0
Telefax: +49 (30) 89786-1000
http://www.deutsche-wohnen.de

Ansprechpartner:
Juliane Kieslinger
Leiterin Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (30) 89786-5401
Fax: +49 (30) 89786-5409
E-Mail: juliane.kieslinger@deuwo.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel