Infektionsschutzgesetz: DMB begrüßt Vereinheitlichung, warnt aber vor arbeitsrechtlichen Konflikten

Gestern hat der Bundestag die vierte Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, heute wurde es vom Bundesrat gebilligt. Der DMB befürwortet weite Teile des Gesetzes, sieht aber zugleich große Probleme, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Beschluss einhergehen.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werden demnächst neue, weitreichende Regelungen in Kraft treten: Somit wird die Bundesregierung zukünftig durch eine Verordnungsermächtigung bundesweit Corona-Maßnahmen einleiten können. Individuelle Regeln für die einzelnen Ländern sollen damit vermieden werden.

„Der DMB hat immer schon betont, dass verbindliche und bundesweit einheitliche Regelungen besonders wichtig für KMU sind. Gerade in Krisenzeiten benötigen Unternehmen Verlässlichkeit, Planbarkeit und klare Regeln,“ weiß DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg. „Der Beschluss der Verordnungsermächtigung kann ein wesentlicher Schritt dahin sein, auch wenn die einzelnen beschlossenen Maßnahmen erhebliche Einschnitte in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben vieler verursachen werden. Deswegen ist es gut und richtig, dass das neue Gesetz auch bis zum 30. Juni befristet ist und zukünftig der Bundestag und der Bundesrat zwingend mit eingebunden werden müssen.“

Das Ende vom Bund-Länder-Flickenteppich
Vor allen Dingen wird der Beschluss einen Schlussstrich unter eine immer unübersichtlicher werdende Corona-Politik der Länder ziehen. Diese ist bisher geprägt von vielen landesindividuellen oder sogar regional unterschiedlichen Regelungen. Ein unsäglicher Dauerzustand, der zu großer Unsicherheit unter den KMU geführt hat.

Der DMB hat die Bundespolitik immer wieder dazu aufgefordert, föderal zu diskutieren und bundeseinheitlich zu handeln. Mit der Verordnungsermächtigung ist dieses Ziel erreicht.

Durch die Novelle können Streitpunkte entstehen
Im Zuge der Erneuerung des Infektionsschutzgesetzes wird auch die Homeoffice-Pflicht erweitert. Bisher war im Arbeitsschutzgesetz geregelt, dass Unternehmer*innen ihrer Belegschaft Homeoffice ermöglichen müssen, sofern es die Betriebsabläufe zulassen. Nun werden auch die Arbeitnehmer*innen diesbezüglich stärker in die Pflicht genommen.

Was auf den ersten Blick als Ausgleich im Recht-/Pflicht-Verhältnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in erscheint, könnte sich leicht als Boomerang für die Unternehmen erweisen. Marc S. Tenbieg kritisiert: “Die beiderseitige Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen könnte mit einem erheblichen Zuwachs an Bürokratie in den Betrieben einhergehen. Wenn jedes Unternehmen, egal wie groß es ist, eine Homeoffice-Tätigkeit ermöglichen muss und Beschäftigte das Angebot begründet oder unbegründet ablehnen, dann sind potenzielle arbeitsrechtliche Streitpunkte vorprogrammiert.

Über den Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Unter dem Leitspruch "Wir machen uns für kleine und mittelständische Unternehmen stark!" vertritt der DMB die Interessen seiner rund 24.000 Mitgliedsunternehmen mit über 500.000 Beschäftigten. Damit gehört der DMB mit seinem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik zu den größten unabhängigen Interessen- und Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Der Verband ist politisches Sprachrohr und Dienstleister zugleich, unabhängig und leistungsstark. Spezielle Themenkompetenz zeichnet den DMB in den Bereichen Digitalisierung, Nachfolge, Finanzen, Internationalisierung, Energiewende und Arbeit & Bildung aus. Als dienstleistungsstarker Verband bietet der DMB seinen Mitgliedsunternehmen zudem eine Vielzahl an Mehrwertleistungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstandsbund.de.

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