Hessisches Weiterbildungsregister: Immer mehr Teilzeitbeschäftigte sowie Nicht-EU-Bürger unter den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung

Um aussagefähige Daten zur Weiterbildungssituation zu erhalten, erfasst die Landesärztekammer Hessen seit 2013 jährlich die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW). Zum Stichtag 1. Oktober 2020 wurden 6.650 aktive ÄiW von den Weiterbildungsbefugten einer Gebietsbezeichnung gemeldet. Somit wächst die Zahl der gemeldeten Ärztinnen und Ärzte seit Erhebungsbeginn stetig.

Hinsichtlich Altersstruktur und Tätigkeitsgebiet weisen die  Ergebnisse im Vergleich zu früheren Erhebungen keine großen Unterschiede auf. Wie auch in den Jahren zuvor ist die Mehrheit der ÄiW weiblichen Geschlechts (57 Prozent). Der Altersdurchschnitt aller Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in Hessen betrug im Jahr 2020 erneut 35 Jahre; auch war  die große Mehrheit erneut im stationären Bereich tätig (81 Prozent). 12 Prozent arbeiteten im ambulanten Bereich; zu den 7 Prozent in „sonstigen Einrichtungen“ Tätigen zählen unter anderem Angestellte in der Pharmabranche oder bei einer Behörde.

Die Verteilung der Ärzte in Weiterbildung nach Fachgebieten entspricht ebenfalls den Vorjahren: Mit 6.650 ÄiW gehörte die größte Gruppe zur Inneren Medizin (27 Prozent), gefolgt von den Gebieten Chirurgie (18 Prozent) und Anästhesiologie (10 Prozent). Die übrigen ÄIW wurden in der Auswertung unter „sonstige Fachgebiete“ zusammengefasst (15 Prozent).

Die Daten verdeutlichen, dass der Anteil an Teilzeitbeschäftigungen seit Erhebungsbeginn um 4 Prozentpunkte zugenommen hat (2020: 20 Prozent). Seit 2013 ist hierbei besonders der Anstieg bei den männlichen Teilzeitbeschäftigten  um 4 Prozentpunkte zu beobachten (2020: 8 Prozent).

Ferner verdeutlichen die Registerdaten, dass der Anteil an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung mit ausländischem Pass bis 2018 gestiegen ist. Während im Jahr 2013 rund 17 Prozent der gemeldeten ÄiW über einen ausländischen Pass verfügten, besaßen 2018 bereits 27 Prozent einen ausländischen Ausweis. 2020 blieb der Anteil an ausländischen ÄiW im Vergleich zum Vorjahr unverändert (n=1.818; 27 Prozent).

Mit 19 Prozentpunkten stark gewachsen ist seit 2013 der prozentuale Anteil von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern (2020: 64 Prozent). Bei der Auswertung fällt auf, dass die 1.818 ÄiW mit ausländischer Staatsangehörigkeit überwiegend männlichen Geschlechts sind (2020: 53 Prozent). Mehrheitlich besaßen die gemeldeten ausländischen ÄiW mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft einen syrischen (12 Prozent), türkischen (6 Prozent) oder serbischen (6 Prozent) Pass. 36 Prozent verfügten über eine EU-Staatsbürgerschaft und hatten die rumänische Staatsangehörigkeit (27 Prozent) inne, gefolgt von Bulgarien (16 Prozent) und Griechenland (11 Prozent).

Die zentralen Statistiken zum Weiterbildungsregister 2020 sind unter der Rubrik „Weiterbildung“ abrufbar:
https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildungsregister

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