CGB fordert landesrechtliche Corona-Testpflicht für bremische Betriebe

Der CGB-Landesverband Bremen hat in gleichlautenden Schreiben an den Präsidenten des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte, und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, die Verankerung einer Corona-Testangebots-Pflicht für Betriebe in der bremischen Corona-Verordnung gefordert.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Nach dem sich Bund und Länder bislang nicht auf eine bundesweite Testangebots-Pflicht verständigen konnten und auch der Bundeswirtschaftsminister nach seinen Beratungen mit Wirtschaftsverbänden am 8. April weiterhin ein freiwilliges Testangebot der Betriebe für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ausreichend erachtet, sind jetzt die Länder gefordert. Angesichts von Inzidenzwerten von 127 in der Stadtgemeinde Bremen und von 150,5 in der Stadtgemeinde Bremerhaven am Sonntag reicht es nicht länger aus, wenn der Senat weiter abwartet und auf eine bundesweite Regelung hofft. Bundesarbeitsminister Heil hat zwar für Dienstag einen Vorstoß für eine bundeseinheitliche Regelung angekündigt, für die er aber voraussichtlich nicht auf die Unterstützung der Unionsparteien hoffen kann. Der CGB erwartet daher, dass der Senat seiner Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht wird und eine landesrechtliche Corona-Testangebots-Pflicht beschließt, wie sie in Berlin, Brandenburg und Sachsen bereits besteht.

Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Bremen und Niedersachsen erwartet der CGB darüber hinaus auch von Niedersachsen den Erlass einer landesrechtlichen Corona-Testangebots-Pflicht.“

Der CGB plädiert dafür, die Betriebe zu verpflichten ihren Präsenzmitarbeitenden mindestens einen Coronatest pro Woche kostenfrei zu ermöglichen.

Der CGB hält es für unverantwortlich, angesichts der mittlerweile dritten Corona-Welle in Deutschland das Infektionsrisiko in den Betrieben weiterhin zu marginalisieren und zu ignorieren. Die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf Werften sollten auch den politisch Verantwortlichen das hohe Infektionsrisiko am Arbeitsplatz augenfällig deutlich gemacht haben.

Der CGB verweist darauf, dass ein besonders hohes Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen besteht, wie jüngst Forscher der TU Berlin mit Berechnungen zum Ansteckungsrisiko für verschiedene Innenraum-Szenarien belegt haben. Auch eine im Februar vorgestellte Langzeitstudie kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Rudolph: „Wie sollen die Bürger Verständnis für Ver- und Gebote zur Coronabekämpfung aufbringen, wenn sich die Politik gegenüber der Wirtschaft mit Appellen begnügt ?“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Obentrautstraße 57
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info

Ansprechpartner:
Peter Rudolph
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel