Berufstätige Eltern: Rentengutschrift klug aufteilen

Homeoffice oder Arbeitsalltag im Betrieb – wer Kinder hat, meistert die Erziehung zusätzlich. Dafür gibt es einen Bonus zur Rente: bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit. Gerade wenn beide Eltern arbeiten, sollten sie aber bewusst entscheiden, wer diese Gutschrift erhalten soll. Entscheidend ist der Jahresverdienst. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.

Die Erziehungszeiten werden entweder der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Für ein Jahr Kindererziehung wird so getan, als hätte der Elternteil 41.541 Euro verdient. Höchstens 85.200 Euro können für die spätere Rente angerechnet werden. Wer mehr als 43.659 Euro verdient – das ist der Differenzbetrag, muss auf einen Teil der Rentengutschrift verzichten. Der Griff zur Gehaltsabrechnung kann also auch der Griff zum Bonus sein: Bei wem kann der Bonus voll oder zum größten Teil angerechnet werden? Bis zu zwei Monate rückwirkend kann die Aufteilung beantragt werden.
Drei Kindererziehungsjahre pro Kind bringen derzeit eine Rentenerhöhung von 102,57 Euro.

Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6
30880 Laatzen
Telefon: +49 (511) 829-0
Telefax: +49 (511) 829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (511) 829-2634
Fax: +49 (511) 829-2635
E-Mail: presse@drv-bsh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel