BEE-Stellungnahme zu Anforderungen an grünen Wasserstoff: Erneuerbare Energien ausbauen und netzdienliche Fahrweise ermöglichen

Wasserstoff ist ein Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele, vor allem in den Bereichen, in denen Erneuerbare Energien nicht direkt eingesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch seine grüne Erzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Das hat der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) im Rahmen des BMWI-Stakeholderdialogs zur EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff und den Kriterien zur Ausgestaltung der Verordnung zum grünen Wasserstoff (§ 93 EEG) in seiner Stellungnahme deutlich gemacht. „Für die Herstellung von Wasserstoff darf ausschließlich Strom oder Gas genutzt werden, der mit Erneuerbarer Energie und zeitgleich zur beabsichtigten Nutzung hergestellt wurde. Dies stellt eine klimafreundliche und netzdienliche Wasserstoffgewinnung sicher“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Für den Hochlauf einer heimischen grünen Wasserstoffwirtschaft muss dabei die erste Priorität auf der Anhebung der Ausbauziele für die erneuerbare Stromerzeugung im EEG liegen. Hierbei sind die höheren EU-Klimaziele und die zusätzliche Stromnachfrage durch Elektrolyseure, aber auch Wärmepumpen und Elektromobilität zu berücksichtigen“, so Peter. Für den Stromsektor bedeute dies, den Anteil Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent bis 2030 festzulegen und Ausbaupfade und -mengen für alle EE-Technologien anzupassen. „Daher begrüßen wir die Mindestquote zur Unterstützung ungeförderter Neuanlagen und des Weiterbetriebs von Ü20-Anlagen“, so Peter weiter.

Weiterhin müsse eine system- und energiewendedienliche Fahrweise der Elektrolyseure ermöglicht werden. Neben einer Kopplung an Standortkriterien sei hierzu auch eine Begrenzung des zeitlichen Einsatzes der Elektrolyseure notwendig. „Der BEE schlägt eine Begrenzung der Volllaststunden auf 3.000 Stunden im Jahr vor. Zusätzlich dürfen Elektrolyseure während weiterer 1.500 Stunden im Jahr Systemdienstleistungen bereitstellen, so dass sich zusammen eine maximale Volllaststundenzahl von 4.500 pro Jahr ergibt.“ Es bestehe jedoch die Gefahr, dass sich die Implementierung derartiger Kriterien auf EU-Ebene verzögere und sich eine vom BMWi für den Übergang vorgeschlagene "kleine Lösung" mit weniger starken Anforderungen längerfristig etabliert. „Die Bundesregierung muss sich für die baldige Notifizierung des EEG auf EU-Ebene einsetzen, da die Kollateralschäden der fehlenden Genehmigung immer größer werden, nicht nur mit Blick auf die Bezuschlagung von Ausschreibungsergebnissen, sondern auch mit weiteren, im EEG geregelten Tatbeständen“, so Peter abschließend.

Weiterführende Informationen:
Die BEE-Stellungnahme finden Sie hier.

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