bdo-Umfrage zeigt: Altmaiers Wirtschaftshilfen kommen trotz andauernder Busreiseverbote nicht bei Bus-Mischbetrieben an

Trotz dringender Bitte um Abhilfe bleibt das BMWi bei der Verbundbetrachtung hart. Aufgrund gravierender Konstruktionsfehler der Corona-Hilfsmaßnahmen bleibt ein Großteil der schwer angeschlagenen Busunternehmen in Deutschland ohne finanzielle Unterstützung. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) zeigt, dass 52 Prozent keine Überbrückungshilfe III und sogar über 80 Prozent keine Novemberhilfe bekommen. Ursache ist, dass sogenannte Mischbetriebe bzw. verbundene Unternehme ihre Notlage in der Touristik aufgrund von ÖPNV-Aufträgen nicht geltend machen können. Eine Lücke zwischen Europarecht und nationaler Hilfspolitik sorgt für eine einzigartige Ungerechtigkeit.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 30. April erneut auf eklatante Lücken in der Corona-Hilfspolitik hingewiesen. Ein Großteil der schwer angeschlagenen Busunternehmen in Deutschland bleibt trotz massiver finanzieller Schäden bislang vom Zugang zu Rettungsmaßnahmen ausgeschlossen. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen bdo-Umfrage unter Mischbetrieben, die der Verband in Berlin vorgestellt hat. Mehr als 52 Prozent (52,3%) der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine Mittel aus der Überbrückungshilfe III erhalten. Knapp 81 Prozent (80,9%) der Unternehmen gaben an, dass sie keinen Zugang zur Novemberhilfe erhalten haben. Der Wert für die Unternehmen, die Dezemberhilfen erhalten haben, lag fast gleichauf bei 80,7 Prozent. Und das, obwohl Reisebusunternehmen seit Dezember einen zweiten Komplettstillstand ohne jegliche Einnahmen erleben.

Ausschlaggebend für diesen Missstand ist eine Lücke zwischen europäischer und nationaler Gesetzgebung: EU-Vorgaben schließen es ausdrücklich aus, dass Mischbetriebe, die in mehreren Bus-Geschäftsfeldern tätig sind, mit ihren Einnahmen aus dem ÖPNV in andere Bereiche subventionieren. Für die Betrachtung der wirtschaftlichen Lage bei Beantragung von Corona-Hilfsmitteln der Bundesregierung werden diese ÖPNV-Einnahmen aber herangezogen. So werden die Unternehmen vom Zugang ausgeschlossen, obwohl eine dringende Notwendigkeit besteht.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zu den Ergebnissen der Umfrage: „Seit vielen Wochen weisen wir auf die ungerechte Betrachtung der Mischbetriebe im Busgewerbe hin. Die Unternehmen werden geradezu zerrieben zwischen europäischen und nationalen Vorgaben, die dafür sorgen, dass trotz massiver Einnahmeausfälle kein Hilfsanspruch besteht. Hier muss schnell Besserung herbeigeführt werden. Andernfalls droht die Krise der Bustouristik in den Mischbetrieben zu einer Krise der ÖPNV-Versorgung in Deutschland zu führen. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, dass Busunternehmen als tragende Säule der Verkehrswende derzeit so im Regen stehen gelassen werden. Dass es anders geht, zeigt die Lösung, die für Brauereigaststätten gefunden worden ist. Der gestern vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Einsatz für den Klimaschutz muss mit der Rettung der Busbranche beginnen.“

An der Umfrage des bdo nahmen insgesamt 435 Busunternehmerinnen und Busunternehmer aus ganz Deutschland teil. Die Befragung fand online statt und wurde vom 23. Bis zum 30. April 2021 nach Beendigung durchgeführt.

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