Zahlungskarten weg: Faxfunktion für Sprach- und Hörgeschädigte nach wie vor wichtig

Wer nur eingeschränkt sprechen und hören kann, hat es im Alltag generell nicht leicht. Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind oftmals schwer möglich. Gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine sofortige Reaktion wichtig, um eventuelle finanzielle Schäden zu verhindern. Wie können Sprach- und Hörgeschädigte ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und einen Kartenverlust schnell melden? Das klassische Fax bleibt in solchen Fällen der unkomplizierteste Weg, girocards und Kreditkarten zu sperren. Die Faxnummer lautet ebenso wie die Nummer für den telefonischen Sperr-Notruf 116 116*. Die Faxformulare sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Karte sperren“ kostenlos als Downloads erhältlich.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.

Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und PIN hat die EURO Kartensysteme GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft im Internetportal www.kartensicherheit.de zusammengestellt. Hier finde n Verbraucher viele interessante Informationen zu bargeldlosen Zahlungsmitteln und einen SOS Infopass mit den wichtigsten Sperrnummern für den Notfall als Download.

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