Wenn schon eine Pflicht zu Schnelltests, dann in Verbindung mit Öffnungen für die Wirtschaft

.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die MPK und die Bundeskanzlerin auf, das Angebot von Schnelltests mit Öffnungen von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zu verknüpfen.  

„Mit einem negativen Schnelltest ist man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am selben Tag nicht ansteckend. Wenn die Bundesregierung die Arbeitgeber zur Durchführung von Schnelltests verpflichtet und wenn sie gleichzeitig allen Bürgern kostenlose Schnelltests ermöglicht, muss das zwingend mit Öffnungschancen für die Wirtschaft verknüpft werden“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Zutritt mit einem Schnelltest vom selben Tag, das wäre für viele Unternehmen ein erster Schritt aus dem Lockdown. Gaststätten, Einzelhändler, Spielhallen und Lottoannahmestellen sind teils seit Monaten geschlossen und am Rande ihrer Zahlungsfähigkeit. Wenn eine Ansteckung weitestgehend ausgeschlossen ist, fehlt die Rechtfertigung die Schließungen zu verlängern. Unabhängig davon müssen die MPK und die Bundeskanzlerin sich für einen Stufenplan zur Öffnung entscheiden, der nicht nur auf Inzidenzen setzt, sondern verstärkt auch die Auslastung des Gesundheitssystems berücksichtigt“, fordert Heinz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. – BDWi
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 288807-0
Telefax: +49 (30) 288807-10
http://www.bdwi-online.de

Ansprechpartner:
Matthias Bannas
Leiter Verbandskommunikation
Telefon: +49 (30) 288807-12
Fax: +49 (30) 28880710
E-Mail: bannas@bdwi-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel