Wenn Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinflussen – Tipps von TÜV SÜD

Medikamente helfen gegen viele Krankheiten und ermöglichen chronisch Kranken ein weitgehend normales Leben. Doch viele Medikamente können die Verkehrstüchtigkeit einschränken und das Auto- oder Motorradfahren für sich und andere gefährlich machen. „Medikamente können müde und schläfrig machen, Sehstörungen und Schwindel hervorrufen, die Konzentration und Reaktionsfähigkeit reduzieren oder motorische Störungen auslösen“, warnt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der möglichen Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten nicht bewusst. Besonders Arzneimittel, die eine dämpfende Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben, beeinflussen aber das Fahrvermögen. Schmerzmittel, Medikamente gegen Fieber und Entzündungen, Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck können ebenso wie Allergiemittel (Antihistaminika) die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gründe dafür sind eine verringerte Konzentrationsfähigkeit und ein vermindertes Reaktionsvermögen. Aber auch viele rezeptfreie Präparate, pflanzliche Heilmittel und sogar Nahrungsergänzungsmittel führen möglicherweise dazu, dass Fahrzeuge nicht mehr sicher gelenkt werden können. Darunter sind Schmerzmittel, Schnupfensprays, Hustensäfte, Augentropfen oder Appetitzügler. Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, können außerdem Wechselwirkungen auftreten, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Manche Medikamente enthalten außerdem einen hohen Alkoholanteil – hier verbietet sich das Führen eines Fahrzeugs von selbst.

Beipackzettel unbedingt beachten

Wenn ein Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, muss auf dem Beipackzettel oder der Verpackung ein entsprechender Warnhinweis angeführt sein. Aber auch andere Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfweh oder allergische Reaktionen können die Verkehrstüchtigkeit stark einschränken.

Fahrtauglich? Eigenverantwortung ist gefragt

Es gibt kein Gesetz, welches ausdrücklich Medikamente im Straßenverkehr verbietet. Jeder Verkehrsteilnehmer muss aber vor Fahrtantritt selbst entscheiden, ob er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu lenken. Oft empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin darüber, ob verschriebene Medikamente – möglicherweise in Kombination mit anderen Präparaten – die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wer trotz Fahruntauglichkeit ein Fahrzeug lenkt, verliert bei einem Unfall unter Umständen den Versicherungsschutz oder begeht schlimmstenfalls sogar eine Straftat nach §315c StGB.

Bei diesen Medikamenten sollten Verkehrsteilnehmer vorsichtig sein:

  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Narkose-/Betäubungsmittel
  • Psychopharmaka
  • Mittel gegen Allergien
  • starke Schmerzmittel
  • Erkältungsmittel
  • Augenpräparate
  • Mittel gegen hohen Blutdruck oder Diabetes

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Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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