Wann folgen Worten Taten?

Diese Ergebnisse reichen nicht aus! Nur drei von 16 Kultusministerien haben ihren Lehrkräften an weiterführenden Schulen bisher ein Impfangebot gemacht! Außer in Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt ist bis heute nichts passiert. Die Coronavirus-Impfverordnung gibt dies mit § 1 Abs. 3 aber her, um z.B. für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen zu sorgen, um vorhandene Impfstoffe zeitnah zu verwenden oder um eine dynamische Ausbreitung des Virus in hochbelasteten Grenzregionen oder Hochinzidenzgebieten zu verhindern.

„Die Kultusminister treten kontinuierlich für den Präsenzunterricht ein. Das gleiche Engagement müssen sie aber vorlegen, wenn es um Impfungen für die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen geht“, erwartet die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), Susanne Lin-Klitzing. „Das Verhalten der Kultusminister schafft kein Vertrauen in den Dienstherrn!“

Der DPhV fordert die Minister deshalb auf, die Osterferien zu nutzen, um allen Lehrkräften, die in Präsenz unterrichten, ein Impfangebot zu machen. Lin-Klitzing: „Das ist das Mindeste, wenn die Kultusminister an weiteren Schulöffnungen festhalten wollen.“

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