Stillstand statt Wandel in der Agrarpolitik

In einer gemeinsamen Stellungnahme an das BMEL äußern sich die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zu den BMEL-Gesetzesentwürfen, welche die Umsetzung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland regeln sollen. Unter anderem wollen sie das Budget für die Öko-Leistungen auf 20 Prozent der Direktzahlungen deckeln. Außerdem wollen die zeichnenden Bundesländer anfangs nur 8 Prozent der für Deutschland zur Verfügung stehenden pauschalen EU-Agrar-Direktzahlungen in die zweite Säule umleiten. Dazu sagt WWF-Naturschutzvorstand Christoph Heinrich, der auch Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) ist:

„In Brüssel läuft noch der Trilog zur Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit der Positionierung der Bundesländer und auch mit den Gesetzesvorschlägen des BMEL orientiert man sich am unteren Verhandlungsrahmen. Das konterkariert all die bisherigen Beteuerungen, die GAP maßgeblich zu verwenden, um dem Artensterben, dem Klimawandel und dem Strukturwandel wirklich entgegen zu wirken.

Jetzt wird deutlich, dass länderspezifische Interessen im Vordergrund stehen, auf Kosten von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Das SPD-geführte Bundesumweltministerium hatte eine deutliche ambitionierte Position zur Ausgestaltung der GAP eingenommen und dürfte über den jetzigen Vorstoß besonders der SPD-geführten Agrarressorts in Mecklenburg-Vorpommern und Saarland nicht erfreut sein.

Nun bleibt zu hoffen, das in der kommenden Woche zwischen allen Ländern noch ein Kompromiss gefunden wird, der sowohl die länderspezifischen Interessen berücksichtigt als auch den Artenschutz, Klimaschutz und Ressourcenschutz ambitioniert fördert. Das heißt: mindestens 30 Prozent der ersten Säule müssen für wirksame Öko-Regelungen zur Verfügung stehen und auch die Umschichtung aus der ersten in die zweite Säule, um die Länder bei der Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu unterstützen, muss mindestens 16 Prozent betragen. Und: beide Anteile müssen im Laufe der nächsten Förderperiode kontinuierlich steigen, um im letzten Jahr insgesamt mindestens 75 Prozent der Direktzahlungen der ersten Säule für den Natur- und Klimaschutz zu verwenden. Nur so kann es gelingen, mittelfristig die GAP komplett an öffentliche Leistungen auszurichten und so auch den EU-rechtlichen Verpflichtungen und politischen Zielsetzungen nachzukommen.“

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