Steuererklärung für 2020

Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger, die eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, kann mit einer Erstattung rechnen. Damit diese möglichst schnell auf dem Konto landet, empfiehlt die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung, die Steuererklärung 2020 noch vor der gesetzlichen Abgabefrist abzugeben. Diese endet für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, am 31. Juli 2021.

Hohes Aufkommen an Steuererklärungen in der zweiten Jahreshälfte erwartet

Zu Beginn des zweiten Halbjahres rechnet die Steuerverwaltung mit einem hohen Aufkommen an Steuererklärungen. Grund dafür ist, dass innerhalb eines kurzen Zeitraums zwei Fristen enden, nämlich die oben genannte Frist zum 31. Juli 2021 und die auf den 31. August 2021 verschobene Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 von steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Fristverschiebung auf den 31. August 2021 war erforderlich, da die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in diesem Jahr sehr stark in die Abwicklung der staatlichen Unterstützungsleistungen für die von Corona-bedingten Schließungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen eingebunden sind.

Die Bearbeitungszeit kann sich dadurch verlängern, auch wenn die Finanzämter um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht sind.

Eine frühzeitige Erklärungsabgabe im ersten Halbjahr 2021 kann hier zu einer Entzerrung beitragen und somit auch zu kürzeren Bearbeitungszeiten als im zweiten Halbjahr führen.

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