Solar-Pflicht für Schleswig-Holstein

“Mit dem neuen Gesetz schreiben wir das Drehbuch für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein weiter. Das Gesetz wird entscheidend dazu beitragen, dass unser Land eine nachhaltige ökologische und ökonomische Zukunft hat”, sagte Umweltminister Albrecht in einer Kabinettssitzung vom 16.02.2021.

Die Novellierung sieht eine Reihe von Punkten zum Ausbau der Photovoltaik vor. So soll bei neu errichteten Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Auch beim Neubau und der Dach-Renovierung von Nichtwohngebäuden sollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach grundsätzlich standardmäßig errichtet werden. Auch der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik soll im Rahmen des Landesentwicklungsplanes vorangebracht werden. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass PV-Pilotprojekte in Verbindung mit Lärm- und Sichtschutzwänden von Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf den Weg gebracht sowie Rast- und Parkplätze mit Ladestationen und PV-Anlagen ausgestattet werden.

Passend dazu:

Stärkerer Ausbau von Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden

Der Fokus liegt hier auf:

  • Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Dach-Renovierungen von Nichtwohngebäuden

Ähnlich wie in Baden-Württemberg. Genaue Details und Ablauf sind noch nicht bekannt. Startschuss für den Beginn ist voraussichtlich Anfang 2022.

Was sind Nichtwohngebäude?

  • Nichtwohngebäude umfasst eine Vielzahl an geschlossenen Räumen, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert. Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Flächenermittlung nach dieser Norm ist u. a. Grundlage für die Gebührenberechnung der Baugenehmigung, weshalb für nahezu jedes Gebäude eine Flächenermittlung nach DIN 277 vorhanden ist.
  • Andersherum sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.

Nichtwohngebäude sind:

  • Verwaltungs- und Bürogebäude
  • Fabrikhallen, Werkstattgebäude, Lagerhallen, auch Logistikzentren, Handelsgebäude oder ähnliches
  • Parkhäuser
  • Hotels, Gaststätten, Kinos u. a.
  • Schul- und Hochschulbauten, Museen, Theater, Sporthallen u. a.
  • Gebäude der Energie-, Abfall- und Wasserwirtschaft
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
  • Anstaltsgebäude wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten u. a.

Die Pflicht, Solarenergie zu nutzen, ist so neu nicht. Würde es nach dem Willen des Schleswig-Holsteiner Umweltministers Jan Philipp Albrecht gehen, dann schon am liebsten heute als morgen.

? Über die weitere Entwicklung in Schleswig-Holstein halten wir Sie hier auf dem Laufenden!

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Ihr Konrad Wolfenstein

 

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