Seit 30 Jahren kirchliche Sendungen im MDR

Bei der Gründung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) waren die Freikirchen von Anfang an mit dabei. Treibende Kraft und Wegbereiter war der Pastor der Evangelisch-methodistischen Kirche, Gerhard Rögner.

Vor dreißig Jahren befand sich der MDR in der Gründungsphase. Bevor der Sender am 1. Januar 1992 an den Start ging, hatte sich die kirchliche Rundfunkarbeit im heutigen Sendegebiet schon fest etabliert. Bereits im Sachsenradio, das schon zwei Jahre zuvor in direkter Nachfolge von Radio DDR II auf Sendung ging, waren die Kirchen, einschließlich der Freikirchen, präsent, berichtet der jetzige Senderbeauftragte der Freikirchen beim MDR, der methodistische Pastor Stephen Ringeis (Chemnitz), in seiner Pressemitteilung.

Gerhard Rögner erster freikirchlicher Senderbeauftragter beim MDR

Wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte, laut Ringeis, Pastor Gerhard Rögner (1932-2013), der seit 1983 Leiter der Pressestelle der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) in der DDR war. Ab den 1980er-Jahren sei Rögner mit den Verantwortlichen für Medienarbeit des Evangelischen Kirchenbundes in der DDR gut vernetzt gewesen. Seine ausgeprägte ökumenische Gesinnung sowie das Gespür für mediale Möglichkeiten auch unter den restriktiven Bedingungen der DDR hätten ihm Türen geöffnet und die Partnerschaft zwischen den Freikirchen zu einer Selbstverständlichkeit gemacht. Am Aufbau der kirchlichen Rundfunkarbeit des neugegründeten Mitteldeutschen Rundfunks sei Rögner maßgeblich beteiligt gewesen. Bis 1996 war er der erste hauptamtliche Senderbeauftragte der Freikirchen bei diesem Medium.

Feste Sendeplätze für Freikirchen seit 1991

Die bis heute gültigen Anteile der Kirchen an den MDR-Sendeformaten wurden bereits 1991 festgelegt, so Pastor Ringeis. Damit stünden den Freikirchen im Jahr Live-Übertragungen für zwölf Gottesdienste im Radioprogramm sowie für einen im Fernsehprogramm des MDR zu. In den Regionalsendern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verantworteten die Freikirchen monatlich jeweils eine Woche lang die morgendlichen Worte zum Tag in verschiedenen Formaten. In Sachsen kämen darüber hinaus regelmäßige Sendungen zu den Feiertagen im Wechsel mit den beiden Landeskirchen dazu, die durch den Rundfunkstaatsvertrag den Zugang zum Sender ermöglichten. Deren ökumenischer Ausrichtung sei es zu verdanken, dass die zehn im freikirchlichen Rundfunkausschuss organisierten Kirchen und Bünde die kirchliche Rundfunkarbeit im MDR in diesem Rahmen mitgestalten könnten.

Durch die freikirchlichen Sendebeiträge zusammen mit denen der Evangelischen Landeskirche und der römisch-katholischen Kirche werde das christliche Leben im Sendegebiet in der gesamten Breite im Programm des Senders widergespiegelt, betonte Ringeis. Die Sendeplätze der Freikirchen würden in der Regel nach ihrer zahlenmäßigen Größe im Sendegebiet vergeben. Laut Reichweitenmessung erreiche ein Gottesdienst im Radioprogramm MDR Kultur eine Zuhörerschaft von rund 150.000 Personen.

Freikirchlicher Rundfunkausschuss beim MDR

Zum freikirchlichen Rundfunkausschuss im Sendegebiet des MDR gehören die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), der Bund Freier evangelischer Gemeinden (BFeG), die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA), die Alt-Katholische Kirche, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), die Evangelisch-Reformierte Kirche (ERK), die Evangelische Brüderunität (EBU), die Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK) und der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP).

Freikirchlicher Senderbeauftragter einzigartig in Deutschland

Dass die Freikirchen im Sendegebiet des MDR einen eigenen hauptamtlichen Senderbeauftragten haben, wäre eine Besonderheit in der deutschen Rundfunklandschaft. Von Seiten des Senders werde der freikirchliche Senderbeauftragte als gleichberechtigter Partner neben den evangelisch-landeskirchlichen und römisch-katholischen Kollegen anerkannt, hob Stephan Ringeis hervor, der seit 2019 der Senderbeauftragte der Freikirchen beim MDR ist. Die beteiligten Freikirchen hätten die gemeinsame Finanzierung der 50-Prozent-Stelle des Senderbeauftragten für weitere vier Jahre bis 2025 beschlossen. Die Finanzierung geschehe nach einem Schlüssel, der die Mitgliederzahlen der Freikirchen und freikirchlichen Bünde im Sendegebiet des MDR berücksichtige. Die Form der Finanzierung sei beispielhaft für die freikirchliche Zusammenarbeit.

Weitere Informationen bei der MDR-Redaktion Religion und Gesellschaft: https://www.mdr.de/religion/index.html.

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