Same procedure as every year – djb kritisiert fehlende Parität der Vorschlagslisten für die Bundesrichter*innenwahlen am 25. März 2021

Das Bundesjustizministerium hüllt sich wie bereits im vergangenen Jahr in Schweigen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die nächste Wahl von Bundesrichter*innen am 25. März 2021 stattfindet. Ebenfalls wie bereits im vergangenen Jahr weist zumindest die Vorschlagsliste der Kandidat*innen für den Bundesgerichtshof, an dem 15 Stellen zu besetzen sind, einen erschreckend geringen Frauenanteil auf: Unter den 30 Personen auf der Liste sind nur 7 Frauen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative "Frauen in die Roten Roben" für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten. Im vergangenen Jahr hat er mit einem Offenen Brief an die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses eindringlich auf den immer noch zu geringen Frauenanteil an den Bundesgerichten hingewiesen und als Voraussetzung für eine steigende Frauenquote auch eine paritätische Besetzung der Vorschlagslisten gefordert. „Wenn die Antwort darauf die diesjährige Vorschlagsliste für den Bundesgerichtshof mit noch nicht einmal 25 Prozent Frauen sein soll, ist das ein Skandal!“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Es ist sehr bedauerlich, dass eine paritätische Berücksichtigung von Frauen und Männern auf den Vorschlagslisten selbst im Jahr 2021 noch nicht selbstverständlich ist“, beklagt Wersig.

Der djb fordert: Bei der Wahl am 25. März 2021 müssen die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses sich ihrer Verantwortung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen als Richterinnen an den obersten Bundesgerichten bewusst sein und für die zu besetzenden Stellen mindestens genauso viele Frauen wie Männer wählen. Bei zukünftigen Wahlen muss eine paritätische Berücksichtigung von Frauen und Männern bereits auf der Vorschlagsliste sichergestellt werden.

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