- nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr innerhalb des gesamten Regionsgebiets für die Zeit vom 1. bis 12. April. Ausnahmen beim Vorliegen eines triftigen Grundes sind bereits in der Landesverordnung beschrieben: insbesondere notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, der Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungen und der Besuchs naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind
- Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum im gesamten Regionsgebiet, der genaue Umfang wird derzeit geprüft
Die konkrete Ausgestaltung wird bis Mittwoch, 31. März 2021, erarbeitet. Dann wird die Region Hannover die Allgemeinverfügung bekannt machen und sich zu den Details äußern.
Zur neuen Corona-Landesverordnung und den Konsequenzen für die Region Hannover hat sich Regionspräsident Hauke Jagau am Montag (29. März 2021) in einem Video geäußert: https://youtu.be/HLKL946mf54 .
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