Ganz plötzlich kann eine Situation eintreten, in der eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Das kann durch einen Unfall verursacht werden oder durch eine Krankheit. Hier können Willenserklärungen eine wichtige Orientierungshilfe für die Angehörigen und die Ärzt*innen sein.
Wie unterscheiden sich Dokumente wie die Vorsorgevollmacht oder die Patient*innenverfügung? Was kann dort bereits festgelegt werden, was nicht?
Informationen liefert Dr. Dennis Nonnenberg, Oberarzt der Palliativstation der Unimedizin Greifswald. Die UMG überträgt seinen Vortrag per Zoom. Er wird dabei auch auf die online gestellten Fragen der Zugeschalteten eingehen. Interessierte können sich am Mittwoch, 3. März, ab 16 Uhr hier einwählen: https://eu01web.zoom.us/s/62119059610
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