Muellvermeidung im Lockdown: 30 Prozent nutzen eigene Behaeltnisse beim Lebensmitteleinkauf oder fuer den „Coffee to go“, weitaus weniger fuer das Abholen von Essen in der Gastronomie

Auch im anhaltenden Lockdown ist es weiterhin möglich, eigene Behältnisse für den Einkauf von Lebensmitteln oder die Mitnahme von Speisen zu verwenden und so Müll zu vermeiden. Diese Möglichkeit nutzen meistens oder immer fast 30 Prozent der Deutschen beim Lebensmitteleinkauf im Supermarkt, beim Metzger oder in der Bäckerei oder beim "Coffee to go" mit eigenem Mehrwegbecher. Beim Abholen von Essen zum Mitnehmen in der Gastronomie nutzt hingegen nur zwölf Prozent eigene Behältnisse. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Forsa-Instituts im Auftrag des Lebensmittelverbands Deutschland, die der Spitzenverband heute veröffentlicht hat. Dazu hat Forsa 1.003 erwachsene Deutsche zur Mitnahme von eigene Behältnissen für Heißgetränke, für frische Lebensmittel sowie für fertig zubereitete Speisen befragt.

Kaffee zum Mitnehmen: Mehr als ein Viertel nutzt häufig mitgebrachte Mehrwegbecher

13 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig, d. h. mindestens einmal pro Monat, einen frisch zubereiteten Kaffee oder Tee zum Mitnehmen, 14 Prozent tun dies nur ein- oder mehrmals pro Jahr. Von den unter 60-Jähigen geben deutlich mehr Befragte an, sich zumindest hin und wieder einen "Coffee to go" zu kaufen, als von den älteren Befragten. Zudem kaufen sich eher die Einwohner von Großstädten (100.000 oder mehr Einwohner) hin und wieder einen "Coffee to go". Von allen, die häufiger einen Kaffee zum Mitnehmen kaufen, gaben zwölf Prozent an, immer einen eigenen, mitgebrachten Mehrwegbecher zu verwenden. 15 Prozent gaben an, dies meistens zu tun, 28 Prozent zumindest hin und wieder. 45 Prozent der "Coffee to go"-Käufer gaben an, nie einen Mehrwergbecher zu verwenden.

Einkauf von Lebensmitteln: Zwei Drittel verwenden eigene Behältnisse

In vielen Lebensmittelgeschäften wie Bäckereien, Fleischereien oder an den Fleisch-, Käse- und Salattheken im Supermarkt kann man eigene Behältnisse für die Einkäufe mitbringen, um Einwegverpackungsmaterial einzusparen. Sieben Prozent der Befragten gaben an, immer, 22 Prozent meistens ein eigenes Gefäß zum Einkaufen von Lebensmitteln mitzubringen. Rund ein Drittel der Befragten bringt nie ein eigenes Gefäß wie eine Kunststoff-Dose zum Verpacken der Lebensmittel ins Geschäft mit. Männer (41 Prozent) gaben dabei häufiger an als Frauen (30 Prozent), nie ein eigenes Behältnis zu verwenden. Bei der Betrachtung der Altersgruppen fällt auf, dass die jüngeren Befragten (18- bis 29-Jährige) mit 17 Prozent häufiger eigene Gefäße zum Lebensmitteleinkauf mitbringen.

70 Prozent der Deutschen haben im Lockdown Essen bestellt und abgeholt, aber nur wenige bringen eigene Behältnisse mit

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen dürfen Restaurants und Cafés in Deutschland ihre Speisen nur noch liefern oder an Abholer ausgeben. 70 Prozent aller Befragten haben im aktuellen Lockdown Essen in einem Restaurant, Lokal oder Café bestellt und vor Ort selbst abgeholt. Dabei sticht die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen hier mit dem höchsten Wert heraus: 87 Prozent dieser Altersgruppe haben Essen bestellt und abgeholt. Im Gegensatz dazu haben von den über 60-Jährigen nur 53 Prozent Essen bestellt. Nur wenige derjenigen, die in der letzten Zeit Speisen in einem gastronomischen Betrieb abgeholt haben, haben fünf Prozent immer und sieben Prozent meistens eigene Behältnisse mitgebracht, um das Essen darin abfüllen zu lassen. 15 Prozent gaben an, solche selten zu nutzen. 73 Prozent nutzten nie eigene Behältnisse. Hier fällt die Gruppe der über 60-Jährigen auf: Zwölf Prozent von ihnen gaben an, immer ein eigenes Behältnis zum Abholen ihrer Speisen mitzubringen. Das ist deutlich mehr als in allen anderen Altersgruppen.

Als Begründung dafür, selten oder nie eigene Behältnisse mit zum Restaurant genommen zu haben, geben 49 Prozent an, dass sie nicht wussten, ob das Restaurant das akzeptieren würde. 31 Prozent wussten nicht, ob das überhaupt erlaubt ist. 24 Prozent haben nicht daran gedacht und 23 Prozent fanden es zu kompliziert und unpraktisch, eigene Gefäße mitzunehmen. 13 Prozent geben an, keine geeigneten Behältnisse zu besitzen, 8 Prozent hatten hygienische Bedenken. 7 Prozent geben an, das Restaurant hätte mitgebrachte Behältnisse aus hygienischen Gründen bzw. coronabedingt abgelehnt.

Nutzung kundeneigener Mehrwegbehältnisse auch im Lockdown möglich

Der Lebensmittelverband Deutschland weist darauf hin, dass es auch in Corona-Zeiten grundsätzlich zulässig und möglich ist, eigene Behältnisse in Lebensmittelgeschäfte und die Gastronomie mitzubringen, unter der Voraussetzung, dass dort ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden. Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. Das Kundengeschirr muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden und darf nicht in sensible betriebliche Bereiche gelangen. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt. Für den Umgang mit kundeneigenen Mehrwegbehältnissen hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter und Lehrvideos veröffentlicht, die unter https://www.lebensmittelverband.de/… zur Verfügung stehen.

Die Forsa-Umfrage zu kundeneigenen Mehrwegbehältnissen und die dazugehörigen Grafiken stehen unter https://www.lebensmittelverband.de/de/presse/pressemitteilungen/pm-20210305-muellvermeidung-im-lockdown-30-prozent-nutzen-eigene-behaeltnisse-beim-lebensmitteleinkauf-oder-fuer-den-coffee-to-go zum Download zur Verfügung. 

Über Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

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