Mieten steigen weniger als im Vorjahr; Haus & Grund: Wegfall der populistischen Mietpreisbremse ohne Auswirkungen

Das schleswig-holsteinische Innenministerium, das für den Wohnungsbau zuständig ist, hat heute im Mietenmonitoring Zahlen zur Entwicklung der Angebotsmieten veröffentlicht. Danach hat sich der Anstieg der Neuvertragsmieten mit durchschnittlich 2,9 Prozent in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Vorjahr (4,9) stark abgeschwächt. Er liegt auch erstmals seit 2016 unter dem Fünfjahresdurchschnitt von 3,1 Prozent. Das sind die Ergebnisse des Mietenmonitoring der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für 2020. Der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter für neuvermiete Wohnungen lag demnach landesweit bei 8,18 Euro.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„In ganz Deutschland gilt die Mietpreisbremse und soll die angebliche Mietenexplosion aufhalten. In ganz Deutschland? Nein, im echten Norden gibt es die Mietpreisbremse nicht mehr, weil die Jamaika-Koalition den Mut hatte, diesen Eingriff in den Wohnungsmarkt am 30. November 2019 zu beenden. Jetzt müssten eigentlich die (Neuvertrags-) Mieten in Schleswig-Holstein 2020 explodiert seien, wenn die Befürworter der Mietpreisbremse recht hätten. Sind sie aber nicht; die (Neuvertrags-) Mieten sind 2020 sogar weniger gestiegen als im Vorjahr. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich nicht. Für Haus & Grund war von vornhinein klar, dass der Wegfall der Mietpreisbremse keine Auswirkungen auf die Mietentwicklung haben würde, weil das Instrument reiner Populismus ist.

Die Mietpreisbremse hilft der Zielgruppe mit geringem Einkommen in keiner Weise, sondern erhöht die Nachfrage nach Wohnungen, wenn die Miethöhe begrenzt wird. Vermieter suchen sich erfahrungsgemäß den zahlungskräftigsten Mieter aus, wenn sich viele Interessenten um eine Wohnung bewerben. Das heißt, es profitiert derjenige, der sich die Wohnung auch ohne Mietpreisbremse hätte leisten können.

Mietern mit geringem Einkommen helfen zwei Maßnahmen. Ein schnelles und individuell überaus wirksames Instrument ist, das Wohngeld regelmäßig und auskömmlich zu erhöhen. Des Weiteren muss schlicht und ergreifend das Angebot an bezahlbaren Wohnraum ausgeweitet werden, das heißt, wir brauchen mehr Wohnungen in Ballungsräumen. Der Schlüssel zum Erfolg ist hier die Nachverdichtung: Dachgeschossausbau, Gebäudeaufstockung, Baulücken schließen und leerstehende Büros in der Innenstadt in Wohnraum umwandeln.

Abschließend ist es wenig sinnvoll, sich allein auf die Entwicklung der Neuvertragsmieten zu konzentrieren. Der Anstieg von 2,9 Prozent im Jahr 2020 gibt immer noch ein falsches Bild der Mietpreisentwicklung auf dem gesamten Wohnungsmarkt ab. Jährlich werden lediglich rund 10 Prozent der Wohnungen neu vermietet. Das heißt, die dargestellte Mietpreisentwicklung spiegelt entsprechend auch nur 10 Prozent des gesamten Wohnungsmarktes wider. Erfahrungsgemäß werden die Mieten im Wohnungsbestand von den privaten Kleinvermietern kaum erhöht. Das heißt, die Mietentwicklung war 2020 insgesamt in Schleswig-Holstein wesentlich niedriger als die dargestellten 2,9 Prozent, weil diese Vermietergruppe rund zwei Drittel des Wohnungsmarktes abbildet.

Über Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 6636-110
Telefax: +49 (431) 6636-188
http://www.haus-und-grund-sh.de

Ansprechpartner:
Alexander Blažek
Telefon: +49 (431) 6636-111
E-Mail: info@haus-und-grund-sh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel