Krankenkasse will nicht zahlen: 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich

Offizielle Statistiken gibt es nicht – doch es kommt immer wieder vor, dass Krankenkassen beantragte Leistungen wie eine Reha nicht bezahlen wollen. Das sollten Versicherte jedoch nicht einfach hinnehmen. Eine aktuelle Studie des Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehr als 40 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen sind erfolgreich. Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben, Finanztip bietet ein kostenloses Musterschreiben zum Download an.         

Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur auf Antrag, etwa Kuren, Reha-Maßnahmen oder Krankengeld. Die Krankenkassen lehnen solche Anträge aber auch ab. Dagegen kann man sich wehren. „Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen“, sagt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch.“ Das belegen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip jetzt ausgewertet hat. Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben an die Kasse, die Frist dafür beträgt einen Monat nach Eingang der Ablehnung. 

Ärzte helfen bei der Begründung 

Das Widerspruchsschreiben sollte genau begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden und welche Fakten die Kasse nicht berücksichtigt hat. „Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen“, erklärt Rieder. „Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken.“ Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nicht gültig. Finanztip bietet als Grundlage für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben zum Download an. Darüber hinaus gibt es Hilfe im Widerspruchsverfahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden wie dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD). 

Weitere Informationen

https://www.finanztip.de/gkv/widerspruch-krankenkasse/ 

Über die Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH

Finanztip ist Deutschlands Geld-Ratgeber. Finanztip zeigt, wie man seine Finanzen einfach selbst machen kann. Dafür recherchiert eine unabhängige Redaktion aus Expertinnen und Experten rund um Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen für ihr Publikum relevante Finanzthemen: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion arbeitet nach einem strengen Redaktionskodex. Das kostenlose Angebot von Finanztip umfasst einen wöchentlichen Newsletter mit mehr als 750.000 Abonnenten sowie eine Website mit mehr als 1.000 fundierten Ratgebern mit konkreten Empfehlungen. Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen. Darüber hinaus bietet Finanztip einen Youtube-Kanal mit mehr als 200.000 Followern sowie die Podcasts "Auf Geldreise" (der sich speziell an Frauen richtet), "Tenhagens Corona-Podcast" und "Geld ganz einfach" mit Saidi. Finanztip ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, deren Stiftungszweck die Finanzbildung von Verbrauchern ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: +49 (30) 2205609-70
Telefax: +49 (30) 2205609-99
http://www.finanztip.de

Ansprechpartner:
Marcus Drost
Telefon: +49 (30) 2205609-80
E-Mail: presse@finanztip.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel