Greensill Bank – SdK informiert Mitglieder nach BaFin-Moratorium

Betroffene Mitgliedern der SdK können für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über das laufende Verfahren nach dem Moratorium über die Greensill Bank AG berichtet.

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 02.03.2021 einen Sonderbeauftragten in die Bremer Greensill Bank AG („Greensill“) entsandt hat, wurde am 3.3.2021 ein Moratorium verhängt. Damit sind die Konten von Greensill eingefroren, Ein- und Auszahlungen sind nicht mehr möglich. In Australien hat ein Unternehmen der Greensill-Gruppe, zu der auch die Greensill Bank AG gehört, bereits Gläubigerschutz beantragt.

Die Greensill Bank AG hatte in den zurückliegenden Jahren mit aggressiven Zinsen für Tages- und Festgeldanlagen um die Gelder deutscher Sparer geworben. Auf Portalen wie „Weltsparen“ und „Zinspilot“ wurden die Angebote einer breiten Masse an Privatkunden publik gemacht. Nach unserem Kenntnisstand wurden über eine Milliarde Euro bei deutschen Privatanlegern eingesammelt. Dadurch weitete sich von 2017 bis 2019 die Bilanzsumme von Greensill auf deutlich über 3 Milliarden Euro aus. Die Kundengelder wurden dabei vor allem innerhalb der Greensill-Gruppe und deren Kunden im Bereich Factoring und Reverse-Factoring, also der Finanzierung von Lieferketten, verliehen.

Sollte Greensill tatsächlich den Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht mehr nachkommen können, müsste der Entschädigungsfall erklärt werden. Die Einlagen der Sparer sind europaweit gesetzlich bis zu 100.000 Euro geschützt. Zudem ist Greensill Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der pro Kunde auch hohe zweistellige Millionenbeträge absichert. Bis ein Anleger jedoch seine Einlagen im Insolvenzfall ersetzt bekommt, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Anträge und viel Geduld erforderlich.

Betroffene Mitgliedern der SdK können sich auf unserer Homepage (Leistungen/Gläubigervertretung) für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den wir über das laufende Verfahren berichten.

Gerne stehen für Fragen auch per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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