Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken: Aktuelles Kartellrecht reicht nicht aus, um faire Bedingungen ausreichend zu gewährleisten

Mit Überraschung reagiert der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) auf die Kritik des Bundeskartellamtes an der geplanten Umsetzung der UTP-Richtlinie. Die Praxis hat gerade gezeigt, dass die vorhandenen Regelungen des Kartellrechts nicht ausreichen, um faires Handeln hinreichend zu gewährleisten. „Jeder kennt in der Praxis die Fälle, in denen insbesondere bei verderblichen Lebensmitteln Zahlungen hinausgezögert werden oder – wenn es gerade nicht passt – Verträge einseitig storniert werden beziehungsweise Ware ohne Bezahlung einfach zurückgesendet wird“, sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Diese Fälle dringen aus Angst vor Auslistung häufig nicht bis zum Bundeskartellamt vor. Daher sind die Verbote unfairer Handelspraktiken zwingend erforderlich und sollten auch für alle Unternehmen gelten. Ehlers: „Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber fair verhält, hat durch die Neuregelungen nichts zu befürchten.“

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Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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