eIDAS – was ist das?

Die EU-Verordnung Nr. 910/2014/EG über elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Sie sorgt für eine Standardisierung der elektronischen Signatur, um eine grenzüberschreitende Akzeptanz in der gesamten EU zu erreichen. Die Verordnung dient der Schaffung eines "Digitalen Binnenmarktes" innerhalb der Europäischen Union. Ziel sind sichere digitale elektronische Transaktionen. Die eIDAS-Verordnung definiert drei Arten von elektronischen Signaturen mit den folgenden Anforderungen:

Elektronische Standardsignaturen

Eine elektronische Signatur sind "Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet". Diese Mindestanforderungen zeigen, dass diese einfache Art der elektronischen Signatur noch nichts über deren Manipulationsschutz und somit deren Beweisfähigkeit im Streitfall aussagt. Es hängt daher sehr von der jeweiligen Implementierung der Lösung ab, ob und wie diese Art der Signatur eine Beweisfähigkeit darstellen kann.

Fortgeschrittene elektronische Signaturen

Diese müssen alle Anforderungen des Artikels 26 der eIDAS-Verordnung erfüllen. Fortgeschrittene elektronische Signaturen erfüllen folgende Anforderungen:
    a)    Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
    b)    Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
    c)    Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
    d)    Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

Qualifizierte elektronische Signaturen

Zusätzlich zu den Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen muss eine qualifizierte elektronische Signatur von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt werden und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen basieren. Ein „Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen“ ist ein von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (auch Trustcenter genannt) ausgestelltes Zertifikat für elektronische Signaturen, das die Anforderungen des Anhangs I der eIDAS Richtlinie erfüllt.

Die eIDAS-Verordnung ist ein großer Schritt zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Akzeptanz von elektronischen Signaturen. Es gibt jedoch (noch) Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten, die aus nationalen Gesetzen resultieren.

StepOver bietet eine breite Palette von Produkten an, die die Einhaltung der elektronischen Signaturen nach der eIDAS-Verordnung sicherstellen. Unser Team berät Sie gerne zu allen Ihren Fragen rund um das Thema elektronische Signatur, eIDAS und ihren individuellen Anforderungen.

Über die StepOver GmbH

StepOver ist einer der Pioniere der digitalen, elektronischen Signatur. Seit 20 Jahren entwickeln und verkaufen wir für unsere Kunden und Partner, Lösungen rund um die digitale Unterschrift.

Alle unsere Hardware und Software Produkte sind "Made in Germany". Wir entwickeln, testen und fertigen unsere Unterschriftenpads und Signatur Software Lösungen ausschließlich in Stuttgart.

Von der handgeschriebenen elektronischen Signatur bis zur zertifikatsbasierten online Unterschrift bieten wir die komplette Palette für unsere Kunden und Partner an.

International sind wir stark aufgestellt und arbeiten mit renommierten Lösungsanbietern und Vertriebspartnern weltweit zusammen.

Wir leben Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit – und freuen uns auf jede vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit.

Ihr StepOver Team

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

StepOver GmbH
Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 12026930
Telefax: +49 (711) 12026931
http://www.stepover.com

Ansprechpartner:
Joachim Fischer
Head of Intl. Business Development & Sales
Telefon: +4971112026942
Fax: +4971112026931
E-Mail: Press@stepover.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel