„Die Kirche ist berufen, Menschen zu segnen“

Darf ein gleichgeschlechtliches Paar den Segen Gottes für seinen gemeinsamen Lebensweg erhalten? In mehreren Bistümern Deutschlands wird über diese Segnung schon seit langem gesprochen. Mit dem heutigen Tag hat der Vatikan eine Zäsur gesetzt: Die römische Glaubenskongregation hat der in Deutschland und vielen anderen Ländern geforderten Einführung von Segnungsfeiern erneut eine Absage erteilt.

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis F. Ladaria SJ, wiederholt die kirchliche Lehre, wie sie Eingang in den Katechismus gefunden hat: Nach dieser „Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“, heißt es in der vatikanischen Note. Weder dürfe eine gleichgeschlechtliche Paarbeziehung wie eine eheliche Verbindung gesegnet werden noch entsprächen gleichgeschlechtliche Beziehungen der Schöpfungsordnung.  

Mit Enttäuschung reagiert ZdK-Präsident Thomas Sternberg auf diese Note. Sie reihe sich ein in „eine Folge von Störungen des Synodalen Weges“. Auf diesem gemeinsamen Weg der katholischen deutschen Bischöfe und des ZdK werde die Segnung von Menschen weiter ein Thema sein. Nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern der Weltkirche werde über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen diskutiert. Eine Verheutigung der katholischen Lehre, wie sie Moraltheologen seit langem fordern, dürfe nicht einfach abgelehnt werden. Es müsse eine Weiterentwicklung der Lehre mit tragfähigen Argumenten geben. Der Bezug allein auf die Formulierungen des Katechismus reiche nicht aus.

Thomas Sternberg verweist auf Beschlüsse der ZdK-Vollversammlung vom April 2015 und vom November 2019.  Darin hatte sich das ZdK für dafür ausgesprochen, „die vielfältige Segenspraxis in unserer Kirche zu stärken und zu erweitern. Wir denken dabei insbesondere an Paare, denen eine kirchliche Eheschließung nicht möglich ist, wie zum Beispiel gleichgeschlechtliche Paare, die aber aufgrund ihrer Gottesbeziehung um den Segen Gottes für das Gelingen ihrer Partnerschaft bitten“. Segen sei „Vergegenwärtigung Gottes“: „Die Kirche ist dazu berufen, Menschen zu segnen. Sie ist nicht dazu berufen, Menschen, die darum bitten, den Segen Gottes vorzuenthalten.“

Das Verbot der in Deutschland erwogenen Segensfeiern sei keine Diskriminierung, betont der Präfekt der Glaubenskongregation. Homosexuelle Einzelpersonen können demnach gesegnet werden, wenn sie „den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“. Dies geschehe durch den Verzicht auf sexuelle Handlungen. „Diese Fixierung auf den Geschlechtsakt ist verkürzend, unangemessen und wird von den Gläubigen nicht mehr verstanden“, so Sternberg.

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