Das Pollenjahr: Wann blüht was?

Spätestens im Frühling ist es soweit: Allergiegeplagte haben juckende Augen und bewaffnen sich mit Taschentüchern. Denn Pollen von Gräsern, Bäumen oder Kräutern machen ihnen zu schaffen. WetterOnline erklärt, wann die Pollen im Jahr fliegen und gibt Tipps, wie Allergikerinnen und Allergiker sich schützen können.

Der Pollenflug im Überblick

Die Blühzeiten der verschiedenen Pollenarten verschieben sich je nach Wetter- und Temperaturverlauf von Jahr zu Jahr. Sogenannte Frühblüher beginnen zumeist am Ende des Winters, Blütenstaub freizusetzen. Das heißt, spätestens ab Januar und Februar streuen Hasel und Erlen ihre Pollen aus. Ende Februar und Anfang März folgen Esche, Pappel und Weide. Die aggressiven Birkenpollen schwärmen in der Regel Ende März/Anfang April aus. Ab Mai gesellen sich noch Gräserpollen hinzu. Diese können oftmals bis in den frühen Herbst hinein fliegen. Im Juni, Juli, August und September sind auch Pollen von Roggen, Weizen, Sauerampfer und Spitzwegerich sowie regional Beifuß und Ambrosia in der Luft. Ab Oktober lassen sich dann nur noch vereinzelte Gräser- und Kräuterpollen ausfindig machen und im November ebbt der Pollenflug nahezu vollständig ab. Ab Dezember sind dann wieder erste Hasel- und Erlenpollen möglich.

Mit einem Pollenkalender Auslöser für Beschwerden erkennen

Personen, die ihre Allergien genau kennen, können mit bestimmten Maßnahmen dafür sorgen, möglichst unbeschwert durch das Jahr zu kommen. Menschen, die ihre Pollenallergie noch nicht zugeordnet haben, empfiehlt Björn Goldhausen, Meteorologe und Pressesprecher von WetterOnline: „Wer noch nicht genau weiß, auf welche Pollen er reagiert, kann mithilfe eines Pollenkalenders Rückschlüsse darauf ziehen, welche Blüten und Gräser gereizte Augen und Niesattacken auslösen. Der Kalender zeigt an, welche Pollen aktuell vermehrt im Umlauf sind. Dadurch ist es einfacher, den Kontakt mit Allergenen zu vermeiden.“ Aktuelle Prognosen zur Pollenbelastung und einen Pollenkalender finden Interessierte auf der Webseite von WetterOnline unter www.wetteronline.de/pollenvorhersage.

Für Allergikerinnen und Allergiker, die trotz Pollenbelastung ins Freie gehen, ist es ratsam, sportliche Aktivitäten einzuschränken, die Kleidung nach dem Aufenthalt im Freien nicht im Schlafzimmer auszuziehen und sich vor dem Zubettgehen die Haare zu waschen. Dort setzen sich nämlich häufig Pollen fest, die zu Beschwerden führen können. Wer starke allergische Symptome hat, sollte zudem einen Arzt aufsuchen.

Wie das Wetter im Frühling wird, erfährt man auf www.wetteronline.de, mit der WetterOnline App oder durch einen Blick auf die neue Wetterstation wetteronline home, ausgezeichnet mit dem „German Design Award 2020“ und dem „German Innovation Award 2020“. Mit dem WetterOnline Skill für Amazon Alexa sowie der WetterOnline Action für den Google Assistant können Wetterinfos auch über die digitalen Helfer abgefragt werden. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH
Karl-Legien-Straße 194a
53117 Bonn
Telefon: +49 (228) 55937-990
Telefax: +49 (228) 55937-80
http://www.wetteronline.de

Ansprechpartner:
Sebastian Liese
tts agentur05 GmbH
Telefon: +49 (221) 925454-812
Fax: +49 (221) 2611-740
E-Mail: liese@agentur05.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel