Corona-Hilfe: Hamburg unterstützt BAföG-anerkannte private Kreativschulen

Die Behörde für Kultur und Medien entwickelt gemeinsam mit dem Landesverband private Kreativschulen (LPKH) einmalig ein Hilfsprogramm zur Überbrückung Corona-bedingter Ausfälle. Für künstlerische Privatschulen wie Musik-, Mode-, Tanz-, Kunst-, Design-, Gesang- oder Schauspielschulen werden insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Pro Einrichtung können maximal 75.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind private Kreativschulen, die durch die Stadt Hamburg anerkannt BAföG-berechtigt sind und im Zuge der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle haben.

In Hamburg gibt es eine Vielzahl von künstlerischen Privatschulen, die als Berufsfachschulen anerkannt BAföG-berechtigt sind und dem Nachwuchs als Ausbildungsorte vielfältige künstlerische Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten bieten. Insbesondere kleine und mittlere Kreativschulen sind im Zuge der Corona-Pandemie durch den eingeschränkten Betrieb von erheblichen Einnahmeausfällen betroffen. Mit der Förderung sollen neue ausbildungsbezogene Projekte der Einrichtungen unterstützt werden, die kreative und innovative Ziele verfolgen. Das können zum Beispiel Präsentationsformate wie Konzerte oder Aufführungen, digitale Formate oder vieles mehr sein. So sollen Hamburgs private Kreativschulen nicht nur finanziell durch die Pandemie kommen, sondern sich auch für die Zukunft aufstellen können.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Für Hamburgs lebendige Kultur und die vielfältige Kreativwirtschaft ist der künstlerische Nachwuchs unverzichtbar. Die privaten Kreativschulen sind ein wichtiges Element der verschiedenen kreativen Ausbildungsangebote. Sie prägen in langer Tradition die künstlerischen Entwicklungslinien der Stadt. Es ist wichtig, dass wir ihnen durch die Förderung eine Perspektive bieten und damit den künstlerischen Nachwuchs unterstützen können.“

Lukas Scheja, 1. Vorstand Landesverband private Kreativschulen: „Der Landesverband der Bafög-anerkannten privaten Kreativschulen in Hamburg möchte diese seiner Satzung entsprechend selbstlos fördern. In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien haben wir für die Zeiten der Pandemie diese Projektförderung erarbeitet. Wir wünschen uns den Erhalt der Kreativschulen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit in diesen schwierigen Zeiten für den Kulturstandort Hamburg.“

Private, BAföG-anerkannte Hamburger Kreativschulen, die bereits vor dem 1.2.2020 gewerblich tätig waren, können ab sofort und bis zum 30.6.2021 Anträge auf Förderung einreichen. Pro Einrichtung sind mehrere Anträge bis zu einer maximalen Fördersumme von insgesamt 75.000 Euro möglich. Die Anträge finden sich auf der Website des Landesverbands private Kreativschulen (www.kreativschulen.hamburg) und können ab sofort digital über den LPKH eingereicht werden (projektantrag@kreativschulen.hamburg).

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